GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG: Neue Entwicklung im Umfeld von GALERIA: Für die GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Düsseldorf Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus bestellt. Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Von der Redaktion diebewertung.de | 6. Oktober 2026
Im Umfeld des Warenhauskonzerns GALERIA gibt es eine neue insolvenzrechtliche Entwicklung.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 6. Oktober 2026 um 10:16 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen
502 IN 261/26
geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus bestellt.
Betroffen ist die GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG
Wichtig ist zunächst die genaue Einordnung.
Gegenstand des veröffentlichten Beschlusses ist die
GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG, Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 28716 im Handelsregister eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die GALERIA | FOOD CONCEPT GmbH, ebenfalls mit Sitz an der Völklinger Straße 4 in Düsseldorf.
Diese Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Klaus Lipka und Norman Bernd Krotten vertreten.
Damit betrifft die gerichtliche Anordnung ausdrücklich die Restaurantgesellschaft. Aus dem Beschluss allein lässt sich keine Insolvenz anderer Gesellschaften mit dem Namen GALERIA ableiten.
Dr. Frank Kebekus übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter
Das Amtsgericht hat Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wurden weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Die GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG kann über Gegenstände ihres Vermögens nicht mehr uneingeschränkt verfügen.
Entsprechende Verfügungen sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.
Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung.
Zahlungen dürfen nicht mehr einfach an das Unternehmen erfolgen
Besonders relevant ist eine weitere Anordnung des Amtsgerichts.
Schuldner der GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG – sogenannte Drittschuldner – dürfen nach dem gerichtlichen Beschluss nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Für Geschäftspartner, die der Gesellschaft noch Geld schulden, ist diese gerichtliche Anordnung deshalb unmittelbar relevant.
Sie müssen bei zukünftigen Zahlungen die Vorgaben des Insolvenzgerichts beachten.
Ist GALERIA Restaurant damit bereits insolvent?
Hier ist eine juristisch wichtige Unterscheidung notwendig.
Der veröffentlichte Beschluss stammt aus einem Insolvenzeröffnungsverfahren.
Das Amtsgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Das ist nicht mit der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichzusetzen.
Im Eröffnungsverfahren wird unter anderem geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine die Verfahrenskosten deckende Insolvenzmasse vorhanden ist.
Erst eine weitere gerichtliche Entscheidung würde gegebenenfalls zur eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen.
Welche Restaurants sind betroffen?
Für Kunden dürfte insbesondere interessant sein, welche gastronomischen Betriebe von der Entwicklung konkret betroffen sind und ob Restaurants geschlossen werden.
Dazu enthält der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf keine Angaben.
Aus der gerichtlichen Veröffentlichung lässt sich deshalb zunächst weder ableiten, dass bestimmte Restaurants geschlossen werden, noch dass der gastronomische Geschäftsbetrieb insgesamt eingestellt wird.
Auch zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte, Lieferanten oder einzelne Standorte macht der veröffentlichte Beschluss keine Angaben.
Hier dürfte entscheidend sein, welche Fortführungs- beziehungsweise Sanierungsmöglichkeiten der vorläufige Insolvenzverwalter in den kommenden Tagen feststellt.
Wieder ein Insolvenzverfahren mit dem Namen GALERIA
Der Name GALERIA ist in Deutschland seit Jahren eng mit Restrukturierungen und Insolvenzverfahren verbunden.
Gerade deshalb muss bei der aktuellen Entwicklung besonders sorgfältig differenziert werden.
Der Beschluss vom 6. Oktober 2026 betrifft nach seinem eindeutigen Wortlaut die GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG.
Eine GmbH & Co. KG ist eine rechtlich eigenständige Gesellschaft.
Die Insolvenz oder das Insolvenzeröffnungsverfahren einer Gesellschaft bedeutet deshalb nicht automatisch, dass andere Gesellschaften eines Konzerns ebenfalls insolvent sind.
Für eine seriöse Berichterstattung ist diese Unterscheidung entscheidend.
Was passiert jetzt?
Der vorläufige Insolvenzverwalter dürfte sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG verschaffen.
Dabei wird insbesondere zu prüfen sein:
Wie hoch sind die vorhandenen Vermögenswerte?
Welche Verbindlichkeiten bestehen?
Wie entwickelt sich der laufende Geschäftsbetrieb?
Welche Verträge bestehen mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern?
Und vor allem:
Kann das Unternehmen fortgeführt beziehungsweise saniert werden?
Erst wenn diese Fragen näher geklärt sind, lässt sich seriös beurteilen, welche Folgen das Verfahren für Restaurants, Mitarbeiter, Lieferanten und andere Gläubiger haben könnte.
Unser Fazit
Die GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG befindet sich seit dem 6. Oktober 2026 in einem Insolvenzeröffnungsverfahren mit gerichtlich angeordneten Sicherungsmaßnahmen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft kann nicht mehr ohne dessen Zustimmung wirksam über ihr Vermögen verfügen. Gleichzeitig dürfen Drittschuldner Zahlungen nicht mehr ohne Beachtung der gerichtlichen Anordnung unmittelbar an die Gesellschaft leisten.
Die entscheidende Frage lautet nun:
Was bedeutet das Verfahren für die GALERIA-Restaurants und deren Beschäftigte?
Darauf gibt der bisher veröffentlichte Gerichtsbeschluss noch keine Antwort.
Ebenso wichtig ist die Klarstellung:
Das Insolvenzverfahren ist nach dem vorliegenden Beschluss noch nicht eröffnet. Es handelt sich um das vorgelagerte Insolvenzeröffnungsverfahren.
Wie es mit der GALERIA Restaurant GmbH & Co. KG weitergeht und ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist, dürfte sich erst nach der Bestandsaufnahme durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zeigen.
Aktenzeichen: Amtsgericht Düsseldorf, 502 IN 261/26
Beschluss vom 6. Oktober 2026
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