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Fernsehsendungen in Gemeinschaftsräumen von Rehazentren sind abgabenpflichtig. Das hat der EuGH entschieden und damit geltende EU-Richtlinien präzisiert. Die Ausstrahlung dort sei eine öffentliche Wiedergabe und gleichzusetzen mit der in Gaststätten oder Hotels. Geklagt hatte die GEMA vor den EuGH udn gewonnen.

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