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Einlagen- und Versicherungsgeschäft von Peter Fitzek: BaFin untersagt Marco Ginzel Anbahnung, Abschluss und Abwicklung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat Marco Ginzel am 29. November 2023 untersagt, das von Peter Fitzek ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Versicherungsgeschäft anzubahnen, abzuschließen und abwickeln. Zudem muss der in Boxberg ansässige Ginzel seine unerlaubten Geschäfte rückabwickeln. Einen Abwickler hat die BaFin bereits bestellt.

Ginzel gehört zur Leitung des von Fitzek gegründeten sogenannten „Königreichs Deutschland“. Er warb im Internet für Fitzeks unerlaubte Geschäfte. Zudem nahm er auf seinen eigenen Bankkonten für Fitzek bestimmte Gelder an. Ginzel leitete auch mehrere Vereine, über deren Bankkonten Fitzek Zahlungen abwickelte. Mit den von Fitzek eingesammelten Geldern erwarb Ginzel für diesen u.a. eine Immobilie in Sachsen, die zeitweise als Hauptsitz des „Königreichs“ diente. Die BaFin hat über die von Herrn Ginzel genutzten Bankkonten Verfügungsverbote verhängt.

Die BaFin hat einen Abwickler bestellt, der die unerlaubten Geschäfte rückabwickelt. An ihn können sich die betroffenen Anlegerinnen und Anleger wenden:

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