EEV AG eine Frage der Haftung?

Published On: Freitag, 08.09.2017By Tags: , ,

In den letzten Monaten haben wir viele Recherchen betrieben und mit so manchem wichtigem Beteiligten in dem weiterhin öffentlichkeitswirksam schwelenden Vorgang EEV AG gesprochen.

Personen, über die wir berichten wollen, erhalten ausreichend Zeit, um uns die gestellten Fragen zu beantworten. Das haben wir auch im Vorgang EEV AG und Rechtsanwalt Lars Rodenbäck so gehalten. Unseren Recherchen nach und auf Grund uns vorliegender Unterlagen hatte Rechtsanwalt Lars Rodenbäck in dem Vorgang bzw. dem Dunstkreis der EEV AG eine nicht unbedeutende Stellung, bei der man auch einmal die Frage nach der Mitverantwortung stellen kann. Wir wollen insofern Fakten festhalten und veröffentlichen, die uns bekannt sind. Die daraus möglichen Folgerungen werden dann fachkundige Juristen sicherlich schließen.

Uns wurde zum Vorgang EEV AG ein Schreiben des derzeitigen Vorstandes der EEV AG Österreich an Rechtsanwalt Lars Rodenbäck in die Redaktion zugespielt. Die Echtheit des Schreibens konnten wir verifizieren; insofern unterstellen wir dann einmal, dass Herr Rodenbäck dieses Schreiben auch bekommen hat. Ob Herr Rodenbäck einem gemeinsamen Termin, den der jetzige Vorstand mit ihm angeregt hatte, dann auch wahrgenommen hat oder wahrnehmen wird, wissen wir derzeit nicht.

In diesem Schreiben heißt es Zitat:

………………..dabei habe ich durch die Sichtung verschiedener Unterlagen im Zusammenhang mit der Prospekterstellung für das Kraftwerk in Papenburg folgenden Sachverhalt festgestellt. Zu Beginn der Gründungsphase der EEV AG Deutschland und Wien waren Sie sowohl Rechtsanwalt von Herrn Günther Eisenhauer als auch von der EEV AG. Später haben Sie das Mandat gegenüber der EEV AG niedergelegt.

Das Kraftwerk in Papenburg war ursprünglich im Eigentum einer Gesellschaft, die von den Stadtwerken aus Bochum stammte. Im Rahmen des Verkaufsprozesses verhandelten Sie mit der Gegenseite und führten in ihren Schreiben aus, dass der Kaufpreis für das Kraftwerk reduziert werden müsste, da dieses einen gewaltigen Renovierungsrückstau hätte. Auf der anderen Seite fütterten Sie den Kollegen Prof. Bröker mit allen wesentlichen Informationen über das Kraftwerk, da dieser wie alle Beteiligten sich einig waren einen Prospekt erstellen sollte zur Einsammlung von Kapitalanlagegelder, um das Projekt zu finanzieren. Kapitalanlageprospekte müssen wiederum alle wesentlichen Umstände ausführen, welche für eine anlegergerechte Entscheidung notwendig ist…………..

Allein in diesem Absatz steckt natürlich eine große Brisanz.

Auf unsere Presseanfrage hin hat Herr Rodenbäck uns über seinen Rechtsanwalt dazu mitgeteilt:

Unsere Mandantin als Verkäuferin kann zu „Prospekterstellungen“ auf Seiten der Käuferin EEV AG keine Angaben machen. Mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Bröker als Rechtsanwalt der EEV AG wurde seinerzeit ausschließlich der Kaufvertrag verhandelt und nach Kaufvertragsschluss dessen Vollzug abgestimmt. Auf den einzig bekannten Schadensfall im Kraftwerk vom 28. April 2012 weist der Kaufvertrag vom 11. August 2012 ausdrücklich hin. Neben Herrn Eisenhauer hatte unsere Mandantin noch einen weiteren Geschäftsführer, Herrn Thomas Kleineisen, mit dem sich Herr Eisenhauer in Geschäftsführungsfragen stets abgestimmt hat.

Noch interessanter wird das Schreiben dann in einem weiteren Absatz:

…………………..Neben der juristischen eindeutigen Lage ergibt sich aus den email Korrespondenzen, und von mir befragten 12 Zeugen ein Bild, daß den verstorbenen Günther Eisenhauer als Miteigentümer und Hintermann der EEV AG Deutschland und Wien dastehen lässt. Hierfür spricht die Tatsache, dass dieser sämtliche Organe der EEV AG mit eingestellt hat, das Konstrukt EEV AG Wien, EEV AG Deutschland mit Ihrer Unterstützung federführen umgesetzt hat. Schließlich gibt es eine gleichartig lautende Aussage aller von mir Befragten EEV AG Aufsichtsräte und Vorstände, welche mir erklärten, dass Herr Günther Eisenhauer erklärte, dass er sicher stelle, dass den Kapitalanlegern nichts geschehen könnte, d.h. sie niemals ihr eingesetztes Kapital verlieren würden. Nach dem notariellen Verkaufsakt hatte Günther Eisenhauer weitere Zeit in Papenburg die faktische Kontrolle über die wirtschaftlichen Abläufe ausgeführt.

Günter Eisenhauer können wir auf Grund seines Todes natürlich nicht mehr zu den Äußerungen befragen. Die Ausführungen zeigen letztlich aber auch, sofern diese so korrekt sind, wovon wir ausgehen, dass Günter Eisenhauer ein Ehrenmann war bzw. gewesen wäre. Rechtsanwalt Lars Rodenbäck, der nun über Jahre eine wesentliche Person im Umfeld von Günter Eisenhauer war, sollte unseres Erachtens auch in diesem Sinn handeln.

Hier der Text unserer Presseanfrage an Lars Rodenbäck:

Vorgang EEV AG

Sehr geehrter Herr Rodenbäck, sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren verfolgen wir das Thema EEV AG, was Ihnen ja aus anderen Presseanfragen von uns bereits bekannt ist.  Nun haben wir neue Informationen in unsere Redaktion bekommen, die uns nun veranlassen, Ihnen einen Fragenkatalog zu übermitteln, bevor wir unseren Bericht darüber verfassen.

  1. Haben Sie, sehr geehrter Herr Rodenbäck, Informationen zur Prospekterstellung der EEV AG mit dem Kapital eingesammelt wurde zugearbeitet? Wenn ja zu welchem Prospekt genau?
  2. Ist es richtig, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum sowohl für die EEV AG und deren Gesellschafter, aber auch für den Verkäufer ETANAX (Herrn Eisenhauer) gleichzeitig tätig waren?
  3. Haben Sie, in Fragen der Prospekterstellung, Zuarbeiten an Professor Bröker gemacht?
  4. Das Kraftwerk in Papenburg war, unseren Informationen nach, zum Verkaufszeitpunkt mit Schäden behaftet, die Ihnen bekannt gewesen sein sollen. Ist das richtig?
  5. Diese Ihnen angeblich bekannten Schäden können wir jedoch im Prospekt nicht auffinden, warum?
  6. Nach unseren Erkenntnissen von Recherchen haben in einem Büro der ETANAX in Wien hauptberufliche Piloten für Herrn Eisenhauer die Geschäftsleitung übernommen. Hierbei sollen sie in voller Kenntnis mitgewirkt haben. Ist das Ergebnis unserer Recherche (Dokumente und Aussagen dazu liegen der Redaktion vor) so richtig?

Um Rückantwort bitten wir bis zum 6. September 2017, 17 Uhr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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