Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. mit Verfügung vom 12. September 2013 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Kommentar hinterlassen