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E-Plus

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Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Gleich mit neun Klauseln im Kleingedruckten war E-Plus dem vzbv unangenehm aufgefallen. So gestattete sich das Unternehmen, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Dazu reichte schon, dass der Kunde mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug geraten war oder das eingeräumte Kreditlimit überschritten hatte. Auch eine von der Bank oder der Sparkasse des Kunden wegen fehlender Kontodeckung nicht eingelöste Lastschrift konnte zur umgehenden Sperrung führen.

Der vzbv hatte die neun Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Dieser Einschätzung schloss sich der BGH weitgehend an und untersagte E-Plus, acht der strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist die Geschäftsbedingung, wonach die Gesellschaft bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann.

Das Urteil betrifft die gesamte Branche. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Quelle.VBZ Bayern

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