DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG

Anleger bei der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG (früher: DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG) können aufatmen: Das Landgericht München I hat nunmehr in einem Urteil aus Februar 2016 festgestellt, dass der Prospekt der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG fehlerhaft ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Renditeangaben nicht vertretbar

Das Gericht stört sich insbesondere an den Angaben zur Renditeerwartung im Prospekt. In dem fraglichen Prospekt wurde eine Renditeerwartung von 7-14 % im Jahresdurchschnitt angegeben. Gleichzeitig steht jedoch aufgrund der Planrechnung fest, dass die Fondsgesellschaft in den Anfangsjahren erhebliche Verluste einfahren wird.

Darunter leiden insbesondere Beteiligungen mit kurzer Vertragslaufzeit.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die im Prospekt angegebenen Renditeziele nicht auf einer vertretbaren Prognose basieren.

Konsequenzen für Anleger bei der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Für Anleger bei der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG bietet das Urteil einen weiteren Ansatzpunkt, um erfolgreich Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können.

Bei Prospektfehlern besteht der große Vorteil, dass keine individuelle Falschberatung im Beratungsgespräch nachgewiesen werden muss. Soweit die Beratung auf der Grundlage des Emissionsprospektes erfolgte, was die Gegenseite in der Regel immer vortragen wird, ist bei einem Prospektfehler von einer Falschberatung auszugehen.

Daneben können natürlich weitere Beratungsfehler zu einem Schadensersatz berechtigen. Diese können neben etwaigen Prospektfehlern geltend gemacht werden.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho

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