DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG-meldet Insolvenz an

Erneut stellt ein Schiffsfonds Insolvenzantrag::

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 295/13  

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13197 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12751 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede

 

 

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg

 

 

wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2013, um 15:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

 

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.

 

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

 

Zu Mitgliedern werden bestimmt:

 

DS Schifffahrt GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, vertreten durch Herrn Martin Philippe Ervens

 

DS Tankers GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, vertreten durch Herrn Marek Lipiec

 

HSH Nordbank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz , 20095 Hamburg, vertreten durch Herrn Thomas Krause.

 

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.01.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

 

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

 

Mittwoch, 19.02.2014, 09:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

 

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

 

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

 

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

 

 

67a IN 295/13

Amtsgericht Hamburg, 21.11.2013

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