Startseite Allgemeines Dr. Reinhardt Vogt gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Organ der amatra GmbH-BaFin Verfügung
Allgemeines

Dr. Reinhardt Vogt gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Organ der amatra GmbH-BaFin Verfügung

Teilen

Die BaFin hat Dr. Reinhardt Vogt gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Organ der amatra GmbH in Hohenschäftlarn (zuvor Ebenhausen) mit Bescheid vom 16. September 2016 aufgegeben, die von dem Unternehmen unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.

Die amatra GmbH nahm auf der Grundlage stiller Gesellschaftsverträge Gelder von Personen an, um sie in Wertpapiere am Kapitalmarkt zu investieren. Soweit es sich hierbei um Gelder von natürlichen Personen handelt, erbringt das Unternehmen die Anlageverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Vogt ist als Organ der amatra GmbH verpflichtet, die Finanzinstrumente, die das Unternehmen mit dem Anlagekapital von natürlichen Personen angeschafft hat, auf Depots der jeweiligen Anleger zu übertragen. Alternativ dazu muss er die Verkaufserlöse, die die amatra GmbH durch Veräußerung der Finanzinstrumente erhalten hat, an die jeweiligen Anleger überweisen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Todd Blanche räumt den Weg frei – indem er den Fonds einfach wegräumt

In Washington werden politische Probleme bekanntlich selten gelöst. Meistens werden sie verschoben,...

Allgemeines

TGI AG in Liquidation: Wenn aus einer Goldanlage plötzlich eine „Zwangs-Gutschrift“ wird

Für Kunden der TGI AG stellt sich im Zuge der Liquidation eine...

Allgemeines

Anlegerwarnung: BaFin warnt vor westcapital(.)ai und westcapital(.)pro

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor den Websites westcapital(.)ai und westcapital(.)pro. Beide...

Allgemeines

Anlegerwarnung: BaFin warnt vor lotus-handeln(.)com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Angeboten auf der Website lotus-handeln(.)com. Nach...