Startseite Allgemeines Doppelte Insolvenz: Avermann Maschinenfabrik und Avermann Betonfertigteiltechnik stellen Insolvenzanträge
Allgemeines

Doppelte Insolvenz: Avermann Maschinenfabrik und Avermann Betonfertigteiltechnik stellen Insolvenzanträge

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Avermann-Unternehmensgruppe aus Osnabrück ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Am heutigen Vormittag wurden zwei vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet:

1. Avermann Maschinenfabrik GmbH & Co. KG

Das Amtsgericht Osnabrück hat im Verfahren 28 IN 41/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Avermann Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Lengericher Landstraße 35, 49078 Osnabrück, angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Kontakt Insolvenzverwalter:
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Niedersachsenstraße 11a
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 / 357447-0
E-Mail: osnabrueck@pluta.net


Web: www.pluta.net


2. Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG

Kurz darauf wurde im Verfahren 28 IN 39/25 auch die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG, ebenfalls mit Sitz an der Lengericher Landstraße 35, angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, ebenfalls von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, bestellt.

Kontakt Insolvenzverwalterin:
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Niedersachsenstraße 11a
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 / 357447-0
Fax: 0541 / 357447-11


Hinweise für Gläubiger und Schuldner

Die Schuldner der jeweiligen Unternehmen werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des jeweiligen gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidungen kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Weitere Hinweise zu Zuständigkeit und Fristen enthält die jeweilige amtliche Bekanntmachung.


Hintergrund:
Die Avermann-Gruppe ist spezialisiert auf Maschinen- und Anlagenbau – insbesondere für den Bereich Betonfertigteiltechnik. Mit der heutigen Entwicklung betrifft die wirtschaftliche Krise gleich zwei zentrale Gesellschaften der Unternehmensgruppe.

Ob es zu Regelinsolvenzverfahren kommt, bleibt abzuwarten. Über Sanierungsmaßnahmen oder Fortführungsperspektiven wurde bislang nichts bekannt.


Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Jürgen Rehbein von der TGI AG und die Sache mit Euroclear

Die pauschale Aussage „nur Banken können bei Euroclear sehen, ob ein Bond...

Allgemeines

Dynamo Dresden:Ruhig bleiben, Dynamos – wir sind in der Vorbereitung, nicht am Saisonende

Da ist sie also, die erste Testspiel-Niederlage. Nach vier Siegen und 37:0...

Allgemeines

Hamilton und Antonelli kassieren den großen Startplatz-Rückwärtsgang

Nach dem Qualifying in Ungarn haben die Rennkommissare noch einmal kräftig am...

Allgemeines

Bundesverfassungsgericht verlangt Einzelfallprüfung bei Afghanistan-Aufnahmen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu einem afghanischen Aufnahmeverfahren...