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Jürgen Rehbein von der TGI AG und die Sache mit Euroclear

Ben_Kerckx (CC0), Pixabay
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Die pauschale Aussage „nur Banken können bei Euroclear sehen, ob ein Bond gelistet ist“ stimmt nicht.

Euroclear erklärt ausdrücklich:

  • Nicht registrierte Nutzer können die Wertpapiersuche als Gast aufrufen und erhalten bei der „Euroclear Bank securities search“ sowie der ESES-Suche öffentliche Basisinformationen.
  • Für weitergehende Informationen ist eine Registrierung möglich.
  • Die Registrierung ist nicht ausschließlich Banken vorbehalten: Euroclear nennt ausdrücklich auch „non-participants“. Allerdings werden dabei eine geschäftliche E-Mail-Adresse und Unternehmensangaben verlangt.

Damit gilt:

Aussage Bewertung
Nur Banken können überhaupt nachsehen Falsch
Jeder kann ohne Anmeldung sämtliche Detailinformationen sehen Ebenfalls nicht ganz richtig
Jeder kann als Gast bestimmte Basisdaten prüfen Richtig
Banken/Euroclear-Teilnehmer können zusätzliche operative Daten sehen Richtig

„Bei Euroclear gelistet“ ist ungenau

Euroclear ist grundsätzlich keine Wertpapierbörse, sondern eine internationale Zentralverwahrungs- und Abwicklungsstelle. Euroclear verwahrt Wertpapiere und wickelt Transaktionen ab, unabhängig davon, ob diese über eine Börse, einen Handelsplatz oder außerbörslich abgeschlossen wurden. Technisch zutreffender wäre daher:

„Der Bond ist bei Euroclear als abwicklungs- beziehungsweise verwahrfähiges Wertpapier erfasst.“

Eine echte Börsennotierung müsste zusätzlich bei der angegebenen Börse überprüft werden. Euroclear beschreibt seine eigene Funktion als „Settlement und Custody“, während beispielsweise Euronext ausdrücklich Börsenzulassung und Handel anbietet.

Wichtig für den TGI-Bond

Selbst ein Treffer in der Euroclear-Suche würde zunächst nur belegen, dass das Wertpapier in den Euroclear-Referenzdaten vorhanden beziehungsweise dort verwahr- oder abwicklungsfähig ist. Daraus folgt nicht automatisch, dass:

  • die Anleihe an einer regulierten Börse notiert ist,
  • ein öffentlicher Prospekt genehmigt wurde,
  • die behaupteten Sicherheiten tatsächlich vorhanden sind,
  • Euroclear die Bonität der TGI AG geprüft hat,
  • oder die Rückzahlung garantiert ist.

Euroclear beschreibt seine Aufgabe als technische Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren.

Fazit: Die Aussage von Jürgen Rehbein ist in dieser allgemeinen Form irreführend beziehungsweise falsch. Auch Nichtbanken können über den Gastzugang Basisinformationen abrufen. Für eine eindeutige Überprüfung des angeblichen TGI-Bonds sollte TGI mindestens die ISIN, den vollständigen Emittentennamen, den Prospekt und den angeblichen Börsenplatz nennen. Ohne diese Angaben ist die Behauptung kaum unabhängig überprüfbar.

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