Diebewertung.de gewinnt Prozess vollumfänglich vor dem LG Stuttgart gegen Klaus Wallasch

Manche Termine kosten einfach nur Zeit. Dieser Termin am gestrigen Tage kostete uns einen ganzen Tag. Nun gut. Dabei war unsere Ausgangslage zwar in der Wortwahl sehr drastisch, aber wie bei uns gewohnt, auf belegbaren Fakten beruhend. Das hat dann auch der Richter so gesehen und letztlich unserem „Gegner“ deutlich zu verstehen gegeben „das sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen uns“ keine Chance hat. Nach kurzer Beratung  hat dann der gegnerische Anwalt den Antrag zurückgenommen. Alle unsere Beiträge dürfen somit stehenbleiben wie wir diese veröffentlicht haben. Wir wissen sehr wohl, das diese Berichterstattung für den Betroffenen sicherlich schwierig ist, aber er möge sich einmal überlegen, ob ein korrekteres Verhalten  nicht sogar unsere ganze Berichterstattung überflüssig gemacht hätte. Hinzukommt das die Stadt Stuttgart wohl einen rechtswirksamen Bescheid erlassen hat, nachdem Herr Wallasch ein Bußgeld in Höhe von über 240.000 Euro bezahlen muss. Gleichzeitig hält die Gewerbebehörde der Stadt Stuttgart, Herrn Wallasch für ungeeignet, ein Maklergewerbe zu führen. Dem wollen wir nichts hinzufügen.

One Comment

  1. Monasso Franz Samstag, 21.12.2013 at 12:47 - Reply

    LG STUTTGART ENTSCHEIDET GEGEN WALLASCH/DABIC
    UND FÜR DIE FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG!!!!!!!

    Zum 2mal innerhalb von 14 Tagen musste WALLASCH/DABIC eine Niederlage
    hinnehmen.
    So entschied das LG STUTTGART am Montag den 16.12.2013, das das Begehren
    von WALLASCH/DABIC auf Erlass einer einstweiligen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg hat.
    Den an Eidesstatt abgegebenen Versicherungen von WALLASCH/DABIC konnte der Vorsitzende Richter nicht folgen. Zu eindeutig waren die vom USER FRANZ MONASSO vorgelegten Beweise.
    Der Vorwurf der Einrichtung von Scheinwohnsitzen durch DABIC für WALLASCH,
    dürfte für DABIC noch ein juristisches Nachspiel haben. Erfüllt dieser doch den Tatbestand der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Wo WALLASCH in den nächsten Jahren seinen Wohnsitz hat und für wie lange sollen die Gerichte entscheiden. Mit Sicherheit wird er dann zumindest ordnungsgemäß
    gemeldet sein wovon im Moment nicht auszugehen ist. Dann wird WALLASCH auch wieder für Gerichtsvollzieher und seine Gläubiger erreichbar sein.
    Abzuwarten bleibt auch das Jahr 2014 indem es vor dem AG STUTTGART gegen WALLASCH wegen INSOLVENZVERSCHLEPPUNG/INSOLVENZKRIMINALITÄT gehen wird.
    Fakt ist, nach diesen Niederlagen wird die Luft für WALLASCH/DABIC dünner !!!!
    Wir wünschen WALLASCH/DADIC trotzdem oder gerade deshalb Frohe Weihnachten und ein gerechtes 2014!!!!

    Der Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass die in einem anwaltlichen Schreiben emotional getätigte Äußerung des „genetischen Abfalls“
    zurück nehme und mich selbstverständlich bei WALLASCH/DABIC entschuldige.
    Soviel Zeit muss sein !!!!

    Franz Monasso

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