Natürlich ist bei nahezu allen Mitgliedern der IG DEGAG immer noch das Interview mit Dr. Reiner Eckert ein Diskussionsthema – nicht nur, weil sich Dr. Eckert hier erstmalig öffentlich zu den Insolvenzen äußert, sondern vor allem, weil er diesen Weg wählt, um Anleger zu informieren.
Auch wir haben das kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen, und natürlich lässt dieses Interview dann auch Raum für Spekulationen und Interpretationen.
Eine unserer Interpretationen bzw. Spekulationen ist, dass der Insolvenzverwalter hier zum Ausdruck bringt, dass er möglicherweise ein mutmaßliches Schneeballsystem sieht – was wiederum ihm das Tor für Ansprüche gegen Anleger öffnen könnte.
Schaut man sich dann einmal die Kanzlei Eckert am Standort Dresden an, taucht dort ein Name auf, der uns sehr bekannt vorkommt: Dr. Werner Roderfeld.
Unseren Informationen und Recherchen zufolge war jener Dr. Werner Roderfeld einst als Rechtsanwalt in der Kanzlei Kübler tätig – jener Kanzlei, die sich insbesondere mit dem Verfahren INFINUS befasst hatte. Auch dort ging es um das Thema Genussrechte.
Meiner Erinnerung nach war es eben jener Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld, der damals für die Anfechtung von Auszahlungen gegenüber Anlegern ein wichtiger Ansprechpartner war.
Es ist also durchaus möglich, dass sich Geschichte wiederholt – sofern es sich tatsächlich um dieselbe Person handelt. Wir werden das herausfinden.
Übrigens Rechtsanwalt Kübler haben wir damals sehr schätzen gelernt, üeber seine Kommunikationsagentur Möller PR war es eine gute Zusammenarbeit. Dr. Eckert hat bis zum heutigen Tage nicht verstanden, das es uns um die Sache geht. Sollte es ihm doch eigentlich auch,oder?
Diebewertung.de war übrigens dei Internetplattform die diesen Vorgang als erste Plattform ÖFFENTICH gemacht hatte, genau wie hier den Vorgang DEGAG.
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