Die Heizperiode beginnt, aber wie warm muss eine Mietwohnung eigentlich sein?

Über einen aktuellen Fall aus Solingen wird derzeit im Internet berichtet. Hier will eine Familie aus Solingen eine nächtliche Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius in seiner Mietwohnung einklagen. Nach Ansicht des Paares war die Temperatur in einigen Nächten im Januar und Februar dieses Jahres auf bis zu 14 Grad (plus) gesunken.

Die Vermieter zweifeln diese jedoch an. Das Solinger Amtsgericht hatte die Klage des Ehepaars bereits im Mai mit der Begründung abgewiesen, dass ein vorübergehendes Absinken der Temperaturen in der Nacht hinzunehmen sei. Richtig so. Das sich Gerichte überhaupt mit so einem  MIST beschäftigen müssen. Das Gericht in Solingen kam zu der Überzeugung, dass die Nacht überwiegend zum Schlafen genutzt wird und dafür gebe es Decken und Bettwäsche.

Ich habe gehört, dass es Menschen gibt, die im Winter sogar mit offenem Fenster schlafen! Scheint wohl eine aussterbende Spezies zu sein. Wohlstandsgesellschaft!

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