Startseite Allgemeines Die Betreiberin der Internetseite ibanwallet.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Die Betreiberin der Internetseite ibanwallet.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Internetseite ibanwallet.com, der New Generation Market SIA, Riga, Lettland, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite https://ibanwallet.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreiberin der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Bundesstaaten setzen zunehmend auf höhere Verkaufssteuern

In den Vereinigten Staaten verschiebt sich die Steuerpolitik vieler Bundesstaaten seit Jahren...

Allgemeines

Gold mit Rabatt und Haftung zum Nulltarif? Was der Disclaimer von Varia Trade nach Schweizer Recht wirklich wert ist

Die Schweizer Varia Trade GmbH wirbt auf ihrer Webseite für den Erwerb...

Allgemeines

Neustart in Portugal: Mehr Lebensqualität im Ruhestand

Paula Dreyfuss lebte viele Jahre in Kalifornien und arbeitete zunächst im Finanzbereich,...