Startseite Allgemeines Die Betreiberin der Internetseite ibanwallet.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Die Betreiberin der Internetseite ibanwallet.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Internetseite ibanwallet.com, der New Generation Market SIA, Riga, Lettland, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite https://ibanwallet.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreiberin der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kretschmer gegen Berlin: Wenn der Osten wieder nur mitgemeint ist

Es gehört mittlerweile zum politischen Grundwissen: Will ein CDU-Landesverband im Osten eine...

Allgemeines

Drei Erkenntnisse aus den Quartalszahlen der Tech-Konzerne zum KI-Boom

Microsoft, Meta, Google, Apple und Amazon haben in den vergangenen Tagen ihre...

Allgemeines

Die Öl-Multis und das große Geheimnis der Spritpreise

Da steht der Autofahrer an der Tankstelle, schaut auf die Preistafel und...

Allgemeines

Vermieter verlangt 200 Dollar Gebühr fürs Arbeiten von zu Hause

Ein ungewöhnliches Wohnungsangebot aus Kalifornien hat in den USA für heftige Diskussionen...