Die Bestellung des Rechtsanwaltes Mattil als Gläubigervertreter bei UDI im vorläufigen Insolvenzverfahren

War die so vom Insolvenzgericht in Ordnung.? Auch das eine Frage die wir einem erfahrenen Juristen gestellt haben? Seine Meinung dazu ganz klar „Nein“ das Insolvenzgericht hätte Mattil seiner Meinung nach gar nicht bestellen dürfen im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung.

Nun auch das wird man nun in einer weiteren medialen Diskussion zu den UDI Insolvenzen sicherlich aufarbeiten können und müssen. Eine Diskussion die natürlich auch die aus unserer Sicht umstrittene Insolvenzkanzlei Wallner Weiß mit einbeziehen wird.

Hier muss aufgeklärt werden, es kann doch nicht sein das Millionen im 8-stelligen Bereich verschwinden/vernichtet werden, ohne das man da dann einmal „Tabularasa“ macht und zwar in allen Bereichen. Da muss man sich doch die Personen anschauen, die über Jahre hier möglicherweise Millionen an den Anlegern verdient haben. Wir haben Zweifel daran, dass der nun bestellte Insolvenzverwalter hier hart genug Vorgehen wird.

Schon die Insolvenz in Eigenverwaltung war für uns in der Redaktion eine Farce.

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