Mehrere bedeutende Strafverfahren beschäftigen derzeit die deutsche Justiz. Die Bandbreite reicht von mutmaßlichen Umsturzplänen über den Wirecard-Skandal bis zur gewaltsamen Entführung zweier Kinder. Andere aufsehenerregende Prozesse endeten erst vor wenigen Monaten oder stehen unmittelbar vor einer Neuauflage.
Der folgende Überblick zeigt den Stand wichtiger Verfahren im September 2026. Bei allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess gegen die mutmaßliche „Reichsbürger“-Gruppe
Zu den größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik gehören die Prozesse gegen die mutmaßliche Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine terroristische Vereinigung gebildet und einen gewaltsamen Umsturz vorbereitet zu haben.
Nach Darstellung der Anklage wollte die Gruppe die staatliche Ordnung Deutschlands beseitigen. Für die Zeit nach einem geplanten Umsturz sollen bereits politische und militärische Strukturen vorbereitet worden sein. Heinrich XIII. Prinz Reuß war demnach als künftiges Staatsoberhaupt vorgesehen.
Wegen der großen Zahl der Beschuldigten wurde das Verfahren auf drei Gerichte verteilt. In Frankfurt am Main wird gegen die mutmaßliche Führungsebene verhandelt. Weitere Prozesse laufen in Stuttgart und München. Insgesamt mussten besondere Gerichtsgebäude, umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen und zahlreiche zusätzliche Verhandlungstermine organisiert werden.
Im Frankfurter Verfahren hat Heinrich XIII. Prinz Reuß inzwischen ausführlicher über seine politischen Ansichten gesprochen. Er erklärte, dass er sich während der Corona-Pandemie zunehmend mit alternativen politischen und rechtlichen Auffassungen beschäftigt habe. Dazu gehörten auch Positionen, die der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugerechnet werden. Die Verfahren dauern an; Urteile stehen noch aus. Bericht zum Frankfurter Verfahren
Die Prozesse sind von besonderer Bedeutung, weil sie klären sollen, wie konkret die mutmaßlichen Umsturzpläne tatsächlich waren. Die Verteidigung bestreitet teilweise, dass es einen realistischen und unmittelbar bevorstehenden Plan zur gewaltsamen Machtübernahme gegeben habe.
Der Wirecard-Prozess: Ein Wirtschaftskrimi ohne schnelles Ende
Vor dem Landgericht München I läuft einer der größten Wirtschaftsstrafprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Mittelpunkt steht der frühere Wirecard-Vorstandsvorsitzende Markus Braun. Gemeinsam mit zwei ehemaligen Führungskräften muss er sich unter anderem wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue und Bilanzfälschung verantworten.
Wirecard galt lange als Aushängeschild der deutschen Finanztechnologie. Das Unternehmen wurde in den Deutschen Aktienindex aufgenommen und zeitweise höher bewertet als mehrere traditionsreiche Banken. Im Juni 2020 brach der Konzern zusammen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass angebliche Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro vermutlich nicht existierten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass große Teile des Geschäfts mit sogenannten Drittpartnern erfunden oder manipuliert waren. Banken und andere Kreditgeber sollen dadurch Schäden in Milliardenhöhe erlitten haben.
Markus Braun bestreitet die Vorwürfe. Er erklärt, selbst getäuscht worden zu sein, und sieht die Verantwortung bei einer Gruppe um den untergetauchten früheren Wirecard-Vorstand Jan Marsalek. Dieser hält sich nach Erkenntnissen westlicher Sicherheitsbehörden vermutlich in Russland auf.
Der Prozess begann bereits im Dezember 2022. Um das Mammutverfahren zu verkürzen, konzentriert sich das Gericht inzwischen auf die schwerwiegendsten Anklagepunkte. Dazu gehören mutmaßlich falsche Konzernabschlüsse, unrichtige Informationen an den Kapitalmarkt, Betrug und Untreue. Nach zuletzt verfügbaren Angaben war das Verfahren auch 2026 noch nicht abgeschlossen. Hintergrund zum Wirecard-Verfahren
Der Fall ist weit mehr als ein gewöhnlicher Betrugsprozess. Er wirft grundsätzliche Fragen über die Verantwortung von Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsbehörden, Banken und Politikern auf. Im Zentrum steht die Frage, wie ein mutmaßliches Betrugssystem dieser Größenordnung über Jahre unentdeckt bleiben konnte.
Der Block-Prozess: Eine Familientragödie vor Gericht
Große öffentliche Aufmerksamkeit erhält auch der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block und mehrere Mitangeklagte. Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg dreht sich um die gewaltsame Rückholung zweier Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/2024.
Die Kinder lebten damals bei ihrem Vater. Nach Darstellung der Anklage wurden sie von mehreren Männern überwältigt und nach Deutschland gebracht. Christina Block soll die Aktion in Auftrag gegeben oder zumindest davon gewusst haben. Ihr werden unter anderem schwere Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Block weist die Anschuldigungen zurück. Sie bestreitet, eine gewaltsame Entführung beauftragt zu haben. Neben ihr stehen weitere Personen vor Gericht, darunter ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Auch er bestreitet eine strafbare Beteiligung.
Mehrere mutmaßliche Mitglieder des Entführungsteams haben im Verlauf des Prozesses ausgesagt. Dabei entstanden teilweise widersprüchliche Darstellungen über Planung, Auftraggeber und Durchführung der Aktion.
Im August 2026 stellte eine Kinderpsychiaterin dem Gericht ein Gutachten über die Folgen der Entführung vor. Nach dessen Bekanntgabe sollen die betroffenen Kinder durch das Geschehen erheblich traumatisiert worden sein. Teile der Verhandlung fanden zum Schutz der Minderjährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aktueller Stand des Block-Prozesses
Das Verfahren ist juristisch und menschlich besonders kompliziert. Es berührt deutsches und dänisches Familienrecht, strafrechtliche Vorwürfe und einen jahrelangen Sorgerechtskonflikt. Gleichzeitig muss das Gericht darauf achten, dass die Persönlichkeitsrechte der Kinder trotz der enormen medialen Aufmerksamkeit gewahrt bleiben.
Lebenslange Haft nach dem Anschlag von Magdeburg
Einer der größten deutschen Strafprozesse der vergangenen Jahre endete im Juni 2026 vor dem Landgericht Magdeburg. Angeklagt war Taleb A., der am 20. Dezember 2024 mit einem schweren Mietwagen über den Weihnachtsmarkt der Stadt gefahren war.
Sechs Menschen starben, darunter ein neunjähriges Kind. Hunderte weitere wurden verletzt, zahlreiche Opfer erlitten schwere körperliche und seelische Schäden.
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen sechsfachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch ist eine Entlassung nach 15 Jahren zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, in der Praxis aber deutlich erschwert.
Eine spätere Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Darüber müsste gegebenenfalls gegen Ende der Haftzeit erneut gerichtlich entschieden werden. Das Urteil war zunächst noch nicht rechtskräftig. Informationen zum Urteil von Magdeburg
Der Prozess fand wegen der großen Zahl von Nebenklägern, Anwälten, Zeugen und Medienvertretern in einem eigens errichteten Interimsgebäude statt. Für viele Betroffene war das Verfahren nicht nur die strafrechtliche Aufarbeitung der Tat, sondern auch eine enorme emotionale Belastung.
Der fast 40 Jahre alte Tod eines Kindes wird erneut verhandelt
Am 25. September 2026 soll vor dem Landgericht Frankfurt ein außergewöhnliches Mordverfahren beginnen. Es geht um den Tod eines vierjährigen Jungen, der bereits 1988 innerhalb einer religiösen Gemeinschaft in Hanau ums Leben kam.
Das Kind war in einen Sack gesteckt worden und darin erstickt. Die Behörden gingen lange von einem Unglücksfall aus. Erst Aussagen ehemaliger Mitglieder der Gemeinschaft führten 2015 zu neuen Ermittlungen.
Angeklagt ist die Mutter des Kindes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihren Sohn selbst in den Sack gesteckt, diesen verschlossen und das Kind anschließend der damaligen Anführerin der Gemeinschaft übergeben zu haben.
Ein erstes Verfahren gegen die Mutter endete 2022 mit einem Freispruch. Das Landgericht Hanau sah ihre Tatbeteiligung damals nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch nach einer Revision der Staatsanwaltschaft auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
Die frühere Sektenführerin wurde bereits 2023 rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den damaligen Feststellungen des Gerichts hielt sie den Jungen für von dunklen Mächten besessen und ließ ihn trotz seiner erkennbaren Lebensgefahr in dem Sack liegen. Bericht über das bevorstehende Wiederaufnahmeverfahren
Der neue Prozess dürfte sich vor allem mit der Frage beschäftigen, welche konkrete Rolle die Mutter beim Tod ihres Kindes spielte und wie zuverlässig Zeugenaussagen sind, die erst Jahrzehnte nach dem Geschehen gemacht wurden.
Vorläufige Einstellung im Verfahren gegen Martin Winterkorn
Auch der Dieselskandal beschäftigt die Justiz weiterhin. Der frühere Volkswagen-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn muss sich wegen seiner mutmaßlichen Rolle bei der Manipulation von Abgaswerten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, früher als von ihm eingeräumt von der illegalen Abschalteinrichtung gewusst und den Verkauf manipulierter Fahrzeuge nicht verhindert zu haben. Winterkorn bestreitet die Vorwürfe.
Sein Prozess vor dem Landgericht Braunschweig wurde im Juli 2025 wegen gesundheitlicher Probleme vorläufig eingestellt. Das bedeutet keinen Freispruch. Das Verfahren kann fortgesetzt werden, wenn der Angeklagte wieder verhandlungsfähig ist. Sein Gesundheitszustand soll deshalb weiterhin überprüft werden. Informationen zur vorläufigen Einstellung
Der Fall verdeutlicht ein grundsätzliches Problem umfangreicher Wirtschaftsstrafverfahren: Wenn Ermittlungen und Prozesse viele Jahre dauern, können Alter und Gesundheitszustand der Angeklagten eine abschließende gerichtliche Entscheidung verhindern.
Große Verfahren als Belastungsprobe für den Rechtsstaat
Die aktuellen Prozesse unterscheiden sich stark, haben aber mehrere Gemeinsamkeiten. Sie sind umfangreich, öffentlich stark beachtet und für Gerichte organisatorisch außerordentlich aufwendig. Häufig müssen Hunderte Zeugen gehört, große Mengen digitaler Daten ausgewertet und zahlreiche Nebenkläger beteiligt werden.
Gleichzeitig stehen Gerichte unter hohem öffentlichem Erwartungsdruck. Opfer und Angehörige hoffen auf Aufklärung, während Angeklagte Anspruch auf ein faires Verfahren und eine unvoreingenommene Beurteilung haben.
Gerade bei emotionalen Fällen ist deshalb die Unschuldsvermutung entscheidend. Eine Anklage ist noch kein Beweis für eine Schuld. Erst am Ende der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht, welche Vorwürfe tatsächlich nachgewiesen werden konnten.
Die großen Gerichtsverfahren des Jahres 2026 zeigen, wie unterschiedlich die Herausforderungen der deutschen Justiz sind. Sie reichen von politischem Extremismus und internationaler Wirtschaftskriminalität bis zu familiären Konflikten und jahrzehntealten Tötungsdelikten. Zugleich machen sie deutlich, dass rechtsstaatliche Aufarbeitung oft langsam und mühsam ist – gerade dann, wenn die Fälle besonders schwer wiegen.
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