Deutscher Finanzmarktschutz auf Mandantenfang für Anwälte?

Genannter Verein kommt ja nun einmal sehr spät „um die Ecke“ mit dem Angebot an die Anleger. Das ist unsere erste Kritik, denn bis Ende des Jahres dieses umzusetzen, wäre schon eine anspruchsvolle Leistung. Solch ein Güteverfahren liegt von den Kosten her bei 250 Euro je Antrag. Das heißt, wir reden hier über ein finanzielles Risiko von 200.000 Euro, aber auch von 800 Mandaten, die sich Anwälte auf diese unkonventionelle Art später holen könnten; und dann ist es eben mit 250 Euro bei weitem nicht getan. Lehnen die Anspruchsgegner zum Beispiel es ab, dem Güteverfahren beizutreten, dann muss man innerhalb von einem halben Jahr eine Klage einreichen. Ob diese dann von dem Prozesskostenfinanzierer bezahlt wird, steht natürlich nirgendwo in dem jetzt an die Infinus-Anleger versendeten Schreiben. Denkt man 800 Mandanten dann einmal zu Ende, dann könnte das für die Vertrauensanwälte des Deutschen Finanzmarktschutz eV ein Millionengeschäft werden. Denken sie daran, in dem Geschäft gibt es keine Wohltäter. Obwohl eV darauf steht, geht es hier auch nur um’s Geld verdienen.

Man fragt sich natürlich auch, wie der Verein an die Adressen der Anleger kommt. Der uns dieses Schreiben zugespielt hat, will jedenfalls den Datenschutzbeauftragten befragen, wie so etwas denn möglich ist, und die verstehen bei solchen Dingen wenig Spaß.

deutscherfinanzmarktschutzmandantenfang

3 Comments

  1. Norbert Loos Freitag, 30.12.2016 at 19:41 - Reply

    Ich habe vor einem Monat in Sachen WBG Leipzig West ein auf den ersten Blick kostenloses Angebot der DFMS Deutscher Finanzmarktschutz erhalten.
    Das nennt man wohl „Mandantenschaufeln“.
    Brauche ich nicht.

  2. bhard Dienstag, 15.11.2016 at 10:34 - Reply

    Das Angebot der DFMS ist doch nur eine Masche für Anwälte. Erstens ist durch die Insolvenz die Verjährung gehemmt. Das betrifft vor allem die Gesellschaften der Infinus Gruppe. Die Vorstände sind auch alle in Privatinsolvenz, da ist jetzt auch nichts mehr zu holen. Es bleibt also noch die Chance verschiedene Versicherungen zu verklagen, mit der Begründung sie hätten Verdacht schöpfen müssen beim Abschluss von hohen Verträgen und dies der Finanzaufsicht melden müssen oder die Ratingagenturen hätten Ihr Urteil nicht auf die Bilanzen und Wirtschaftsprüfertestate legen dürfen, sondern hätten selbst prüfen müssen (bestimmt hätten sie alle Unterlagen offen gelegt und die Geschäftsstrategie belegt bekommen :-)).

    Das gute an der Sache ist, dass der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. Mandate für Anwälte ran schafft und dann wenigstens diese verdienen :-) .

    Übrigens nirgends im Schreiben steht, dass die deutsche Prozessfinanzierungsgemeinschaft dies unentgeltlich macht. Da steckt also auch noch mal ein Gewinn dahinter.

    Bisher haben ja nur der Inso-Verwalter, der gemeinsame Vertreter, diverse Anlegeranwälte und Gerichte verdient. Es ist aber noch genug Beute da, nur die Frage wie bekommt man da einen Anteil.

  3. Rober Montag, 14.11.2016 at 18:56 - Reply

    Auch kürzlich kam so ein Schreiben von einem ähnlichen Verein.
    Dort gab man an,die Adressen hätte man vom Dresdner Amtsgericht
    erhalten.Ich glaube kaum dass so was stimmt.

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