Startseite Allgemeines Deutscheanlagen.de UG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Allgemeines

Deutscheanlagen.de UG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Deutscheanlagen.de UG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die „Deutscheanlagen.de UG“, Frankfurt (Main), keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Im Namen der Deutscheanlagen.de UG wird in jüngster Zeit öffentlich mit der Vermittlung von Anlagen geworben. Im Impressum der Website wird die Cohen & Steers Ireland Limited mit einer angeblichen Zweigstelle in Frankfurt (Main) genannt.

Die Cohen & Steers Ireland Limited ist nicht die Verfasserin dieser Angebote.

Der Name der Gesellschaft wird missbraucht, um die Identität der tatsächlich Verantwortlichen zu verschleiern.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Toy Story 5“ oder doch „Taylor Story“? Pixar-Premiere wird zur Swift-Festspiele-Woche

Los Angeles erlebt derzeit ein Phänomen, das Wissenschaftler bislang nicht erklären können:...

Allgemeines

Trump und der ewige Friedensdeal: Bomben heute, Einigung morgen

US-Präsident Donald Trump bleibt seiner bewährten außenpolitischen Strategie treu: Erst bombardieren, dann...

Allgemeines

Rechtsanwalt Niklas Linnemann zur Stellungnahme der TGI AG aus Vaduz

Interview: „Die Unschuldsvermutung gilt – aber sie ersetzt keine rechtliche Prüfung“ Rechtsanwalt...

Allgemeines

Alfreds WM-Kommentar: Sabretooth kämpft jetzt gegen einen Gegner ohne Drehbuch

Man kennt Tyler Mane als furchteinflößenden Bösewicht. Als Sabretooth bei den X-Men,...