Deutsche Lichtmiete – Infos

Published On: Sonntag, 26.12.2021By

Das Unternehmen hat in Bezug auf Einkauf und Vermietung der LED-Leuchten ausschließlich die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH als Vertragspartner. Risiken ergeben sich daher vor allem aus diesem Vertragsverhältnis.

Im Falle wirtschaftlicher Probleme bei der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH könnten die vereinbarten Mietzahlungen ganz oder teilweise ausbleiben.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, durch die fest vereinbarten Mieterträge die Rückzahlungen an die Investoren und alle Kosten der Gesellschaft zu tragen.

Es ergeben sich hinsichtlich der Erzielung höherer Mieterlöse keine Chancen, da der Vertragspartner, die Miethöhe und die Mietdauer fest vereinbart sind. Die Vermietung an andere Vertragspartner ist ausgeschlossen.

Im Rahmen der kurzfristigen Gewährung von nicht besicherten Darlehen innerhalb der Unternehmensgruppe besteht das Risiko, das bei gegebenenfalls wirtschaftlichen Problemen der gesamten Unternehmensgruppe diese Forderungen nicht zurück geführt werden können.

Weitere Chancen und Risiken sind auf Ebene der Unternehmensgruppe zu betrachten..
Die Chancen der Unternehmensgruppe ergeben sich durch mehrere Faktoren, deren Zusammenspiel – auch in den Zeiten und gerade nach den Zeiten der Corona-Pandemie – einen enormen Wachstumsschub auslösen kann,

1. Prognostizierte Wachstumsraten im LaaS-Bereich.
2. Marktposition Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe als Nr. 1 im LaaS-Markt.
3. Politische Rahmenbedingungen (aktuelle CO2-Diskussion, Bepreisung CO2-Zertifikate)

4. Zunehmendes Nachhaltigkeitsbewusstsein der Unternehmen.
5. Chance – Corona 1: Verlagerung der Produktionsstätten vom Ausland (insbesondere Fernost) in die Heimatstandorte „Made in Germany“.
6. Chance – Corona 2: Mietmodell als Antwort auf unzureichende Investitionsfähigkeit bzw. Investitionswillen der Unternehmen.
Die Risiken der Unternehmensgruppe:.

1. Ausfallrisiko.

Dem Risiko, dass Kundenforderungen nicht bezahlt werden können, begegnet die Deutsche Lichtmiete durch ein Forderungsmanagementsystem. Dabei stehen Kundenbonitätsprüfungen am Anfang jeder Geschäftsbeziehung, wobei nur solche Mieter angenommen werden, die eine sehr gute oder mindestens gute Bonität haben. Durch die exzellenten Bonitätsindicees der Mietkunden ist dieses Risiko jedoch als sehr gering einzustufen. 

2. Marktrisiko.
Als führender Anbieter in dem Nischenmarkt „LaaS“ (Light as a Service) sind die Risiken überschaubar. Der Konkurrenzdruck ist momentan noch gering und der Markt wächst mit ca. 40 % p.a..

3. Beschaffungsrisiko.
Hier könnte es Schwierigkeiten zu den Beschaffungsmärkten oder der Verfügbarkeit von Einkaufsmaterialien geben, insbesondere im Bereich der Mikroelektronik.

4. Absatzrisiko
Der LED – Leuchtenmarkt ist ein dynamisch wachsender Markt mit großen Chancen, aber auch mit Risiken. Selbstverständlich hat auch die Deutsche Lichtmiete Gruppe grundsätzlich das Risiko, dass die Nachfrage an LED-Leuchten abnimmt und sich nicht ausreichend Abnehmer finden lassen, um ein ausreichendes Betriebsergebnis zu realisieren

5. Weitere allgemeine Risiken.

Eine detaillierte Darstellung sämtlicher allgemeinen Risiken findet sich im Verkaufsprospekt auf S. 37ff.[6] Weitere wesentliche Risiken bestehen nicht. Die allgemeinen Risiken im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen finden sich im Verkaufsprospekt ab S. 43.[7].

Die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus kann aufgrund von ganz oder teilweise ausbleibenden Mietzahlungen von Kunden auch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Dies kann dazu führen, dass sich die Annahmen, die unseren Prognoseberechnungen zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen. Die Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschätzbar. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe ist im Bereich Notfallmanagement gut aufgestellt, so dass entsprechende Maßnahmen zur Risikovermeidung so weit wie möglich ebenfalls rechtzeitig erfolgen können..
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein bestandsgefährdendes Risiko gegenwärtig nicht zu erkennen ist.
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V. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz .
Hinsichtlich der in den Lagebericht nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG aufzunehmenden ergänzenden Angaben wird berichtet, dass für das Geschäftsjahr vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 keine Vergütungen für die Vermittlung der Vermögensanlage gezahlt wurden. .
In Bezug auf die Darstellung der Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG ist festzustellen, dass die Gesellschaft außer dem Geschäftsführer keine weiteren Führungskräfte und Mitarbeiter beschäftigt hat. Festvergütungen und besondere Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.

Es wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt, gezahlt. Insofern liegen keine weiteren berichtspflichtigen Angaben vor. .
Nach § 289 Abs. 1, Satz 5 HGB versichert der Geschäftsführer der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.

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