Natürlich ist eine Strafanzeige die logische Folge, wenn genügend Zahlen, Daten und Fakten vorliegen, um einen Anfangsverdacht zu begründen. Genau das hatte der uns bekannte Rechtsanwalt offenbar, weshalb er eine sehr umfangreiche Strafanzeige gegen Personen der DEGAG eingereicht hat.
Diese Anzeige liegt unserer Redaktion mittlerweile vor. Wir haben jedoch zugesichert, sie nicht zu veröffentlichen, da sie zahlreiche Details enthält, die für die Ermittlungsbehörden bestimmt sind. Eine vorschnelle Veröffentlichung könnte dazu führen, dass Beschuldigte gewarnt werden – und das ist ausdrücklich nicht gewollt. Die Strafanzeige ist sehr professionell aufgebaut, basiert auf umfangreichen Recherchen und wurde offenbar von der Kanzlei in Auftrag gegeben, um den Anfangsverdacht juristisch sauber zu begründen.
Das uns bekannte Aktenzeichen werden wir aktuell ebenfalls nicht veröffentlichen.
Auch wir haben unseren Teil zu den Recherchen beigetragen, nachdem man uns angesprochen und ein Gespräch mit der Kanzlei in Leipzig in unserer Redaktion geführt hatte.
Klar ist aber auch: Eine Strafanzeige allein besagt noch nichts über Schuld oder Unschuld der darin benannten Personen. Jede deutsche Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. In diesem Fall geht es um insgesamt zehn Beschuldigte, darunter auch Personen, die bisher öffentlich nicht benannt wurden.
Mittlerweile erwägt die Kanzlei, einen Wirtschaftsdetektiv einzuschalten – denn die betroffenen Mandanten haben laut eigenen Angaben insgesamt fast 20 Millionen Euro investiert. Das ist eine erhebliche Summe. Die damit verbundenen Zusatzkosten wären hoch, aber in Gesprächen mit den Ermittlungsbehörden versucht man nun, die nächsten Schritte abzustimmen.
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