Der mögliche komplette Missgriff des Rechtsanwaltes Dr. Florian Scheiber aus Vaduz/Liechtenstein in Sachen ADCADA

Dr. Florian Scheiber hat eine erstaunliche Karriere hingelegt. Jedenfalls tritt er öffentlich als kompetenter und zielorientierter Managertyp auf.

Auch im Bereich des Anlegerschutzes ist Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber aus Vaduz tätig. Das zumindest ist aus seinem Internetauftritt ersichtlich. Nun, hoffen wir dann mal das möglicherweise nun ADCADA geschädigte Anleger nicht gegen Rechtsanwalt Dr.Florian Scheiber aus Vaduz vorgehen.

Ein User hat uns ein überaus interessantes VIDEO des Unternehmens ADCADA zugespielt. Ein Video in dem jener Dr. Florian Schreiber einen interessanten Auftritt hatte, einen Auftritt der nun möglicherweise Anlegern die Möglichkeit eröffnen könnte, Herr Dr. Florian Scheiber mit in die Haftung zu nehmen.

Dr. Florian Scheiber ist Verwaltungsratspräsident innerhalb der ADCADA Gruppe, in einer der Gesellschaften die nun ein Problem mit der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein hat. Gerade von jenem Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber aus Vaduz hätte man doch eigentlich erwarten können (müssen), das er die  Finanzmarkt spezifischen Gesetze und Normen im Fürstentum Liechtenstein kennt. Offensichtlich war das aber wohl nicht der Fall, denn sonst wäre es ja nicht zu der Veröffentlichung der FMA Liechtenstein gekommen.

https://www.diebewertung.de/wp-content/uploads/2019/03/FireShot-Capture-147-ADCADA-Investments-AG-PCC-in-Ruggell-11.12.2018-Neugr%C3%BCndung-Kun_-kundmachungen.li_.pdf

Welche Auswirkungen das nun in der Folge für Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber haben wird, bleibt abzuwarten, aber ich bin mir nach einigen Gesprächen mit Rechtsanwälten die sich nun um das Thema ADCADA kümmern werden, das Dr. Florian Scheiber dann möglicherweise unruhige Zeiten bevorstehen, und sehr viel negative Publicity im Internet in Sachen ADCADA. Anwälte sind ja versichert (hoffentlich auch in diesem Fall als Verwaltungsratspräsident). Haftungsgrundlage könnte eine rechtliche Verantwortlichkeit der Verwaltungsrates wegen Verstoßes gegen die Business Judgement Rule – Eine Verantwortlichkeit soll sich ergeben bei Verstoß gegen zwingendes Recht.

In einem Blogbeitrag weist z.B. der Kollege von Dr. Schreiber darauf hin, dass bei

„Betrügerischen bzw. täuschenden Handlungen des Verwaltungs- oder Stiftungsrats
Verstoss gegen zwingende Gesetze (Widerrechtlichkeit)
Handlungen, die ausserhalb des Gesellschafts- oder Stiftungszwecks stehen

Der Verwaltungs- oder Stiftungsrat handelt mit der gehörigen Sorgfalt, wenn er: Sich bezüglich des zu entscheidenden Geschäfts genügend informiert. Dies erfordert ausreichende Fachkenntnisse oder den Beizug des benötigten Fachwissens durch Fachleute.“

Quelle: Dr. Marco Felder

Presseanfragen werden nicht beantwortet

Natürlich haben wir Rechtsanwalt Dr. Florian Schriber um eine Stellungnahme gebeten, aber das Büro von Dr. Scheiber teilte uns mit „das man grundsätzlich keine Presseanfragen beantworte“. Sonst geht er keinem öffentlichen Auftritt aus dem Weg und ist auf den sozialen Medien unterwegs.

Vielleicht auch gut so, denn das wäre vielleicht auch zu peinlich gewesen für Dr. Scheiber.

Ein gutes hat der Kontakt zu Florian Schreiber dann möglicherweise aber auch für Benjamin Kühn, Herr Dr. Scheiber ist auch Fachanwalt für Strafrecht.

https://www.youtube.com/watch?time_continue=2&v=ZjZPgLEHI-0&feature=emb_logo

FireShot Capture 252 – Ansprechpartner – SCHEIBER Rechtsanwälte – www.scheiber.law

Unsere Einschätzung bestätigt auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Jens Reime ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und vertritt seit Jahren erfolgreich geschädigte Anleger.Natürlich, so Rechtsanwalt Reime, sehen wir Rechtsanwalt Florian Scheiber mit in einer möglcihen Haftung gegenüber den Anlegern, wenn diese einbezahltes Kapital verlieren sollten.

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