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Der Disclaimer des heutigen TGI AG Videos einmal Analysiert

geralt (CC0), Pixabay
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Diese Sendung dient ausschliesslich Informationszwecken. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder Unstimmigkeiten enthalten sein; alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, Irrtümer vorbehalten. Sie stellt weder Finanz-, Steuer- noch Rechtsberatung dar und ist keine Kaufaufforderung. Die TGI AG erbringt keine Finanzdienstleistungen und betreibt keinen Vertrieb; es handelt sich um ein reines Empfehlungsgeschäft. Empfehlungsgeber sind vollständig unabhängig, beraten nicht und sprechen lediglich Empfehlungen aus, für die sie von der TGI AG Empfehlungsboni erhalten. Einkommens- und Ergebnisangaben sind Beispiele; individuelle Resultate hängen von vielen Faktoren (z. B. persönlichem Einsatz) ab und sind nicht garantiert. Zu steuerlichen bzw. rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. Angaben zu Mining-Projekten sind projektspezifisch und können erheblich variieren. Die TGI AG übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Inhalte getroffen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Passage ist ein typischer Haftungs- und Compliance-Disclaimer, enthält aber einige interessante Punkte, die man kritisch betrachten sollte.

Positiv

Abgrenzung von Finanz-, Steuer- und Rechtsberatung

  • Das ist üblich und sinnvoll.
  • Der Anbieter macht deutlich, dass die Informationen keine individuelle Beratung ersetzen.

Keine Garantie für Erträge

  • Der Hinweis, dass Einkommens- und Ergebnisangaben nur Beispiele sind und individuelle Ergebnisse variieren können, ist grundsätzlich korrekt.
  • Das schützt vor unrealistischen Gewinnerwartungen.

Verweis auf Fachberater

  • Der Rat, steuerliche oder rechtliche Fragen mit einem Steuerberater oder Anwalt zu klären, ist seriös.

Kritische Punkte

1. „Reines Empfehlungsgeschäft“

„Es handelt sich um ein reines Empfehlungsgeschäft.“

Das klingt zunächst harmlos.

Tatsächlich bedeutet es aber:

Empfehlungsgeber erhalten Geld dafür, dass sie Interessenten zuführen.

Dadurch entsteht automatisch ein Interessenkonflikt.

Denn jemand, der eine Provision oder einen Bonus erhält, ist nicht vollständig neutral.


2. „Empfehlungsgeber sind vollständig unabhängig“

Diese Aussage ist problematisch.

Wenn jemand für erfolgreiche Empfehlungen vergütet wird, besteht zumindest ein wirtschaftliches Eigeninteresse.

Juristisch mag er unabhängig sein.

Praktisch betrachtet ist die Aussage jedoch diskutabel.


3. „Empfehlungsgeber beraten nicht“

Das ist ein wichtiger Satz.

In der Realität verschwimmen solche Grenzen häufig.

Wenn ein Empfehlungsgeber:

  • Produkte erklärt,
  • Chancen hervorhebt,
  • Risiken relativiert,
  • Fragen beantwortet,

dann wird das von vielen Interessenten bereits als Beratung wahrgenommen.

Der Disclaimer versucht hier offenbar eine klare rechtliche Trennung herzustellen.


4. Haftungsausschluss bei gleichzeitig konkreten Empfehlungen

Interessant ist die Kombination aus:

„Wir übernehmen keine Haftung“

und gleichzeitig

„Empfehlungsgeber sprechen Empfehlungen aus.“

Hier stellt sich immer die Frage:

Wenn jemand Empfehlungen ausspricht und dafür bezahlt wird, wie weit reicht dann die Verantwortung für die Folgen?

Ein pauschaler Haftungsausschluss schützt nicht automatisch vor allen rechtlichen Ansprüchen.


5. Mining-Projekte

Der Satz

„Angaben zu Mining-Projekten sind projektspezifisch und können erheblich variieren.“

sollte Anleger besonders aufmerksam machen.

Mining-Projekte gehören regelmäßig zu den Bereichen mit:

  • technischen Risiken,
  • regulatorischen Risiken,
  • Marktrisiken,
  • Schwankungen bei Energiepreisen,
  • Schwankungen bei Kryptowährungen.

Hier wäre eine deutlich ausführlichere Risikodarstellung oft hilfreicher als ein kurzer Hinweis.


6. „Alle Angaben ohne Gewähr“

Das ist einer der häufigsten Sätze in solchen Texten.

Er bedeutet nicht:

„Wir können erzählen, was wir wollen.“

Auch bei einem Haftungsausschluss müssen Aussagen grundsätzlich wahrheitsgemäß und nachvollziehbar sein.


Gesamtbewertung

Der Disclaimer wirkt auf den ersten Blick professionell und enthält viele Standardformulierungen.

Auffällig sind jedoch insbesondere:

  • die Betonung eines „reinen Empfehlungsgeschäfts“,
  • die Vergütung von Empfehlungsgebern,
  • die gleichzeitige Behauptung vollständiger Unabhängigkeit,
  • die starke Haftungsbegrenzung trotz aktiver Empfehlungen,
  • sowie die nur sehr knapp dargestellten Risiken bei Mining-Projekten.

Für einen Interessenten wäre daher weniger der Disclaimer selbst entscheidend als die Fragen:

  • Womit verdient die TGI AG tatsächlich ihr Geld?
  • Wer zahlt die Empfehlungsboni?
  • Welche Produkte oder Beteiligungen werden konkret vermittelt?
  • Wie hoch sind die Risiken?
  • Wie transparent sind Kosten, Provisionen und Vergütungen?
  • Gibt es eine BaFin-, FINMA- oder andere regulatorische Einordnung?

Ein Disclaimer ersetzt keine sorgfältige Prüfung des Geschäftsmodells. Gerade wenn Empfehlungsprovisionen und Mining-Projekte eine Rolle spielen, sollte man besonders genau hinschauen.

Diese Passage ist ein typischer Haftungs- und Compliance-Disclaimer, enthält aber einige interessante Punkte, die man kritisch betrachten sollte.

Positiv

Abgrenzung von Finanz-, Steuer- und Rechtsberatung

  • Das ist üblich und sinnvoll.
  • Der Anbieter macht deutlich, dass die Informationen keine individuelle Beratung ersetzen.

Keine Garantie für Erträge

  • Der Hinweis, dass Einkommens- und Ergebnisangaben nur Beispiele sind und individuelle Ergebnisse variieren können, ist grundsätzlich korrekt.
  • Das schützt vor unrealistischen Gewinnerwartungen.

Verweis auf Fachberater

  • Der Rat, steuerliche oder rechtliche Fragen mit einem Steuerberater oder Anwalt zu klären, ist seriös.

Kritische Punkte

1. „Reines Empfehlungsgeschäft“

„Es handelt sich um ein reines Empfehlungsgeschäft.“

Das klingt zunächst harmlos.

Tatsächlich bedeutet es aber:

Empfehlungsgeber erhalten Geld dafür, dass sie Interessenten zuführen.

Dadurch entsteht automatisch ein Interessenkonflikt.

Denn jemand, der eine Provision oder einen Bonus erhält, ist nicht vollständig neutral.


2. „Empfehlungsgeber sind vollständig unabhängig“

Diese Aussage ist problematisch.

Wenn jemand für erfolgreiche Empfehlungen vergütet wird, besteht zumindest ein wirtschaftliches Eigeninteresse.

Juristisch mag er unabhängig sein.

Praktisch betrachtet ist die Aussage jedoch diskutabel.


3. „Empfehlungsgeber beraten nicht“

Das ist ein wichtiger Satz.

In der Realität verschwimmen solche Grenzen häufig.

Wenn ein Empfehlungsgeber:

  • Produkte erklärt,
  • Chancen hervorhebt,
  • Risiken relativiert,
  • Fragen beantwortet,

dann wird das von vielen Interessenten bereits als Beratung wahrgenommen.

Der Disclaimer versucht hier offenbar eine klare rechtliche Trennung herzustellen.


4. Haftungsausschluss bei gleichzeitig konkreten Empfehlungen

Interessant ist die Kombination aus:

„Wir übernehmen keine Haftung“

und gleichzeitig

„Empfehlungsgeber sprechen Empfehlungen aus.“

Hier stellt sich immer die Frage:

Wenn jemand Empfehlungen ausspricht und dafür bezahlt wird, wie weit reicht dann die Verantwortung für die Folgen?

Ein pauschaler Haftungsausschluss schützt nicht automatisch vor allen rechtlichen Ansprüchen.


5. Mining-Projekte

Der Satz

„Angaben zu Mining-Projekten sind projektspezifisch und können erheblich variieren.“

sollte Anleger besonders aufmerksam machen.

Mining-Projekte gehören regelmäßig zu den Bereichen mit:

  • technischen Risiken,
  • regulatorischen Risiken,
  • Marktrisiken,
  • Schwankungen bei Energiepreisen,
  • Schwankungen bei Kryptowährungen.

Hier wäre eine deutlich ausführlichere Risikodarstellung oft hilfreicher als ein kurzer Hinweis.


6. „Alle Angaben ohne Gewähr“

Das ist einer der häufigsten Sätze in solchen Texten.

Er bedeutet nicht:

„Wir können erzählen, was wir wollen.“

Auch bei einem Haftungsausschluss müssen Aussagen grundsätzlich wahrheitsgemäß und nachvollziehbar sein.


Gesamtbewertung

Der Disclaimer wirkt auf den ersten Blick professionell und enthält viele Standardformulierungen.

Auffällig sind jedoch insbesondere:

  • die Betonung eines „reinen Empfehlungsgeschäfts“,
  • die Vergütung von Empfehlungsgebern,
  • die gleichzeitige Behauptung vollständiger Unabhängigkeit,
  • die starke Haftungsbegrenzung trotz aktiver Empfehlungen,
  • sowie die nur sehr knapp dargestellten Risiken bei Mining-Projekten.

Für einen Interessenten wäre daher weniger der Disclaimer selbst entscheidend als die Fragen:

  • Womit verdient die TGI AG tatsächlich ihr Geld?
  • Wer zahlt die Empfehlungsboni?
  • Welche Produkte oder Beteiligungen werden konkret vermittelt?
  • Wie hoch sind die Risiken?
  • Wie transparent sind Kosten, Provisionen und Vergütungen?
  • Gibt es eine BaFin-, FINMA- oder andere regulatorische Einordnung?

Ein Disclaimer ersetzt keine sorgfältige Prüfung des Geschäftsmodells. Gerade wenn Empfehlungsprovisionen und Mining-Projekte eine Rolle spielen, sollte man besonders genau hinschauen.

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