Der Artikel von Jochen Resch erinnert an die V+Plus Veranstaltung am vorigen Freitag

Größere Sorgen macht, wenn die Komplementärin in die Insolvenz geht, ohne dass eine neue Komplementärgesellschaft zur Übernahme dieser für das Bestehen einer Kommanditgesellschaft zwingenden Position bereit steht. Bei dem ersatzlosen Wegfall der Komplementärgesellschaft verwandelt sich die Kommanditgesellschaft automatisch in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) um. In einer OHG sind alle ehemaligen Kommanditisten dann als OHG Gesellschafter persönlich haftend.-Genau das war auch ein Thema auf den V+Plus Versammlungen, denn auch hier sollte die Komplementärin ausgetauscht werden. Dadurch das die Gesellschafterversammlungen nicht Beschlussfähig waren, konnte dies dann nicht beschlossen werden. Es wird also Zeit, hier so schnell wie möglich das Beschlussverfahren im Umlaufverfahren in Gang zu setzen.

Leave A Comment