Der Anleger-Schutzanwalt-der natürliche Feind des Vermittlers?

Nun stellen sie sich einmal vor, Sie haben eine Anleger-Schutz-Anwaltskanzlei und wissen, dass sie ja von irgendetwas auch ihre monatlichen Rechnungen bezahlen müssen und leben wollen sie ja auch noch. Leben ist dann ja auch teuer.

Nun hören Sie davon, dass da möglicherweise ein neuer Anlageskandal droht. Das ist natürlich Futter für Sie und der Startschuss, jetzt mal für ein Einkommen und damit auch Auskommen zu sorgen. Nur brauchen Sie jetzt ein Konzept, wie man den zukünftigen Mandanten davon überzeugen kann, dass er auch ihr Mandant wird.

Was wollen Anleger dann am liebsten hören? Klar, dass sie als Anwalt natürlich eine gute Chance sehen, dass der Anleger sein Geld wiederbekommen kann bzw. seinen Verlust in Grenzen halten könnte. Das zieht immer, das wissen sie als Anwalt im Bereich Anlegerschutz. Also raus damit – Werbung im Internet -, aber halt, natürlich brauchen sie ja noch den „bösen Buben“. Klar, da kommt dann natürlich als „ideales Opfer“ an erster Stelle der Berater in Frage, der ihnen das Investment verkauft hat.

So jetzt geht es aber los. Nur, was Sie dem Anleger natürlich dann oft nicht sagen dürfen, ist, dass der durchschnittliche Vermittler manchmal gar nicht das Vermögen hat, auch nur einen Schadensfall bei einem entsprechenden Urteil gegen ihn erfüllen zu können.

Dem Anwalt kann das eigentlich ja auch egal sein, denn er hat Sie ja dann als Mandant, wenn sie ihm eine Vollmacht erteilt haben. Damit ist sein Einkommen dann erst mal, egal ob er gewinnt oder verliert, gesichert. Da gehen dann schnell mal 2.000 Euro so an Vorschüssen an die Kanzleien rüber auf deren Konto. Jedes neue Mandat bringt dann möglicherweise immer wieder den gleichen Betrag. Einträgliches Geschäft für den Anwalt, oder?

Nun fragen wir uns natürlich immer wieder, warum diese Anlegerschutzanwälte dann nicht auf die eigentlichen Schuldigen losgehen? Die Gauner und Ganoven, die den Schlamassel dann oft verursacht haben?

Viel zu kompliziert für die Anwälte und viel zu aufwendig. Handelt es sich um Unternehmen, dann steht den Anlegerschutzanwälten oft eine Armada von TOP Anwälten gegenüber, gegen die so mancher Anlegerschutzanwalt vom Können her schon unterlegen sein  wird.

Was sich derzeit zum Thema P & R Container jetzt schon im Internet abspielt auf der Anlegerschutzanwaltsseite, ist aber schon wirklich bemerkenswert. Keiner weiß zum jetzigen Zeitpunkt, was die Zukunft bei P & R bringen wird. Werbung macht man aber schon für Mandate mit dem Hinweis auf Vermittlerhaftung. Wie die Geier, anders kann man das nicht nennen. Das meinen auch Rechtsanwalt Daniel Blazek und Rechtsanwalt Nikolaus Sochourek, die vorwiegend Vermittler vertreten, so etwas aber auch noch nicht erlebt haben. Unglaublich- mehr fällt beiden Rechtsanwälten dazu nicht mehr ein.

One Comment

  1. der Prüfer Freitag, 16.03.2018 at 07:15 - Reply

    Alles richtig! Leider ist das Geld für den Anwalt in der Regel kein Erfolgshonorar! Es kann in diesen Fällen also häufig heißen: Außer Spesen nichts gewesen. Wobei diese „Spesen“ in der Tat in die Tausende Euro gehen können!

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