Das Thema Bonus.Gold GmbH und die Rolle von Rechtsanwalt Dr. Seyfert

Rechtsanwalt Dr. Seyfert kennen wir über einen Schriftwechsel via e-Mail zum Thema „Bonus.Gold GmbH“ natürlich schon länger.

Nun hatten wir erst jetzt kürzlich wieder einen von Dr. Seyfert begonnenen E-Mail Schriftwechsel zum Thema Bonus.Gold GmbH mit Dr. Seyfert.

Rechtsanwalt Dr. Seyfert hatte uns mitgeteilt, dass das Unternehmen Bonus.Gold GmbH zu keinem Zeitpunkt ein Büro in Bad Nauheim hatte und dass das Unternehmen Bonus.Gold nicht von ihm vertreten werde.

So ganz stimmt das dann aber nicht Herr Rechtsanwalt Dr. Seyfert. Ich glaube Ihnen aufs Wort, dass Sie das Unternehmen Bonus.Gold aktuell nicht vertreten, aber das war auch einmal anders.

Zitat aus einer Mail an unsere Redaktion von Ihnen:

Sehr geehrte Redaktion von Diebewertung.de,

wir vertreten seit 2017 die rechtlichen Interessen der Bonus.Gold GmbH sowie …………………..

In Ihrem Online-Beitrag https://www.diebewertung.de/gefahr-wie-bei-pim-gold-bonus-gold-gmbh-und-bav-gold-gmbh/ vergleichen Sie unsere Mandantschaft unzulässig mit der hochkriminellen PIM Gold GmbH.

Das Geschäftsmodell unserer Mandantschaft unterscheidet sich grundlegend vom Geschäftsmodell der PIM Gold GmbH. Sie behaupten falsch, dass das Gold bei unserer Mandantschaft lediglich im Tresor liegen würde und auf diese Weise kein Geld erwirtschaftet werden könne. Bei unserer Mandantschaft liegt das Gold jedoch nicht einfach im Tresor.

Es findet beispielsweise eine Wertschöpfung über die Herstellung von Schmuck statt, der für ein Vielfaches des reinen Goldwertes verkauft werden kann. Anders als bei der PIM Gold GmbH liegt bei unserer Mandantschaft eine funktionierende und geprüfte Buchhaltung vor. Goldfehlbestände gibt es bei unserer Mandantschaft nachweislich nicht.

Wir fordern Sie deshalb bis zum 27.09.2019 dazu auf, den schlicht falschen Vergleich der hochkriminellen PIM Gold GmbH mit unserer Mandantschaft wieder von Ihrer Webseite zu löschen. Andernfalls werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Schritte dagegen einzuleiten. Die dadurch entstehenden erheblichen Kosten gingen im Erfolgsfall für uns vollständig zu Ihren Lasten.

Inhalt der Mail von Dr. Seyfert an unsere Redaktion Ende

Ich denke deutlicher geht es dann doch wirklich nicht. Nun verwahrt sich Dr. Seyfert gegen einen weiteren Artikel aus unserer Redaktion in einer Mail vom Samstag der letzten Woche.

Es geht Herrn Rechtsanwalt Dr. Seyfert um den nachfolgenden Artikel, denn er verlangt, dass wir diesen entfernen:

Natürlich Herr Dr. Seyfert bleibt dieser Artikel stehen, wie er ist. Da müssen wir nicht einmal im Ansatz darüber diskutieren.

Natürlich werden sich die eingeschalteten Ermittlungsbehörden mit dem gesamten Unternehmenskonstrukt von Beginn an befassen und natürlich wird man dabei Ihre Mandantschaft dabei nicht außen vorlassen. Warum auch?

Deutsche Ermittlungsbehörden sind ja nicht nur dafür da belastende Fakten zu suchen sondern auch entlastende Fakten gegen jeden Beschuldigten.

Ob die von Ihnen vertretenen Personen überhaupt zu den Beschuldigten gehören, ist mir derzeit nicht bekannt, insofern würde ich da mal ganz entspannt bleiben.

Mit uns kann man auch nicht handeln, sehr geehrter Herr Dr. Seyfert, in dem man uns anbietet, „wenn wir den genannten Artikel herausnehmen, wäre man zu einer Zusammenarbeit mit weiteren Informationen für uns bereit“. Was sollen solche Spielchen?

Wenn Ihre Mandanten ein Kommunikationsbedürfnis haben und an der Aufklärung aktiv mitarbeiten wollen, dann können die sich gerne bei uns melden.

Natürlich behandeln wir, wenn gewünscht, dann Informationen auch vertraulich im Sinne des Quellenschutzes des deutschen Presserechtes.

Übrigens, erstaunlich ist an der Mail von Rechtsanwalt Dr. Seyfert dann auch, dass er zu diesem Zeitpunkt die im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz seiner damaligen Mandantin möglicherweise doch gekannt haben muss, denn ansonsten würde ich als Rechtsanwalt doch nicht solch eine Aussage machen.

Der Inhalt der genannten Mail ist vom 25. September 2019, die Bilanz wurde bereits am 15. April 2019 hinterlegt. Daraus kann man dann doch schlussfolgern, sehr geehrter Herr Dr. Seyfert, dass Ihre Mandantin dann in der Mitverantwortung steht für die Aufklärung des Sachverhaltes des nicht testierten Goldbestandes, oder sehe ich das falsch?

 

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen