Das Geschäftsmodell der Marketing Terminal GmbH

Am 01.05.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marketing Terminal GmbH vor dem Amtsgericht München eröffnet. Das Geschäftsmodell der Marketing Terminal GmbH war zusammengebrochen. Die Marketing Terminal GmbH behauptete, ihre Umsätze durch Dienstleistungspakete im Bereich Marketing zu generieren. Ein hoch raffiniertes Werbe- und Marketingsystem sollte aufgebaut werden, das auch zu entsprechend hohen Renditen führe. Marketing Terminal GmbH betrieb Schneeballsystem
Erst später stellte sich heraus, dass tatsächlich keine nennenswerte wirtschaftliche Tätigkeit verfolgt wurde. Die versprochenen Renditen wurden ausschließlich durch neu eingehende Gelder der anderen Teilnehmer finanziert. Gemeinhin benennt man ein derartiges Geschäftsmodell „Schneeballsystem“. Für die Anleger war dies nicht erkennbar.

Müssen Ausschüttungen der Marketing Terminal GmbH zurückgezahlt werden?
Die Münchener Kanzlei des Insolvenzverwalters Flöther & Wissing fordert jetzt von den Anlegern diese Ausschüttungen zurück. Sie unterstellt dabei, den Anlegern sei bekannt gewesen, dass es sich um eine unentgeltliche Leistung der Marketing Terminal GmbH gehandelt habe.

Anleger der Marketing Terminal GmbH verweigern Rückzahlung
Dies ist allerdings nach den Erfahrungen von Resch Rechtsanwälte nicht zutreffend. Die Anleger haben fest an das Geschäftsmodell der Marketing Terminal GmbH geglaubt und entsprechend diese Ausschüttungen für erwirtschaftete Gewinne gehalten. Auf dieser Grundlage müssen die Ausschüttungen nicht zurückgezahlt werden

One Comment

  1. Liane Göttlich Montag, 19.06.2017 at 16:18 - Reply

    Hallo, gibt es ein Gerichtsurteil darüber, das eindeutig besagt, dass die Auszahlungen nicht zurückgezahlt werden müssen?
    Ich habe ca 600 € weniger ausgezahlt bekommen als ich eingezahlt habe.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    L. Göttlich

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