Das fängt ja gut an für die Anleger beim Unternehmen PIM Gold – die erste Pressemeldung ist schon so nicht richtig!

Pressemitteilung des Insolvenzverwalters – alles Vermögen beschlagnahmt

Da kann man nur den Kopf schütteln, denn hier wird in einer Pressemeldung etwas veröffentlicht, das so nicht stimmt bzw. nur halbwahr ist. Hier heißt es:

„Die Justizbehörden haben bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt und damit für die Insolvenzmasse gesichert. Metoja wies darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben muss, irgendwelche Fristen zu versäumen. Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, werden sie über verschiedene Kanäle informiert. Dies wird aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Fall sein, frühestens in zwei Monaten. Ergänzende Maßnahmen der betroffenen Anleger zur Sicherung ihrer Vermögenswerte sind nicht erforderlich.“

Es ist aber möglicherweise nicht richtig, dass die Jusizbehörden bereits sämtliche Vermögenswerte beschlagnahmt und für die Insolvenzmasse gesichert haben.

Presseanfrage von diebewertung.de an die Staatsanwaltschaft Darmstadt – kein Vermögen im Ausland beschlagnahmt

Woher wir das wissen? Ganz einfach, aus einer Presseanfrage, die wir der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Darmstadt gestellt haben. Hier heißt es ganz klar in der Antwort:

„diebewertung.de: Weiterhin soll es Gold in der Türkei geben. Ist dies auch Beschlagnahmt worden?

Antwort auf diese Frage der Sta Darmstadt: strafprozessuale Maßnahmen im Ausland können nur im Wege der Rechtshilfe durchgeführt werden. Im vorliegenden Verfahren wurde davon abgesehen.“

Diese Aussage gilt wohl auch weiterhin.

Geschäftsmodell der PIM Gold GmhH hatte Auslandsbezug!

Alle, die das PIM Gold-Geschäftsmodell kennen, wissen natürlich, dass eine nicht unbeträchtliche Menge an Gold in der Türkei war.

Hier hatte unserer Kenntnis nach PIM vor, das angekaufte Altgold veredeln zu lassen. Wir sehen da schon die Gefahr, dass da kein Gold mehr vorhanden sein könnte… Wenn der Insolvenzverwalter Dr. Metoja das Geschäftsprinzip dann mal verstanden hat.

Wer ersetzt den Anlegern den möglicherweise entstandenen Schaden? Aus unserer Sicht gibt es dort dringenden Handlungsbedarf von Seiten des Insolvenzverwalters. Tun Sie was, Herr Dr. Metoja, vor allem bitte keine zweifelhaften Pressemeldungen mehr herausgeben.

Leave A Comment