Daniel Blazek zum Thema EN Storage

diebewertung: : Herr Blazek, was raten Sie aktuell den Vermittlern von EN Storage-Anlageverträgen?

Blazek: Erst einmal Ruhe zu bewahren. Das fällt vielen schwer, wenn sie Fragen von Anlegern beantworten sollen. Der Vertrieb neigt dazu, die Anliegen der geschädigten Kunden allzu sehr zu eigenen Anliegen zu machen. Das ist nicht immer günstig.

diebewertung: Wie meinen Sie das?

Blazek: Vermittler wollen den Anlegern grundsätzlich helfen. In der aktuellen Situation können sie das aber nicht. Dazu fehlen stichhaltige Informationen. Die meisten Vermittler wissen auch nicht mehr, als man den Medien und den Verlautbarungen der Geschäftsführung entnehmen kann. Wenn sie jetzt den Anlegern versprechen, etwas zu tun oder für sie zu erreichen, dann schüren sie womöglich falsche Erwartungen.

diebewertung: Wie beurteilen Sie denn die Situation bei EN Storage?

Blazek: Auch mir fehlen Erkenntnisse. Jetzt müssen erst einmal die Behörden ihre Arbeit machen. Es soll wohl auch ein Insolvenzantrag gestellt werden. Dabei wird die Vermögenssituation überprüft. Danach weiß man mehr. Von den äußeren Bedingungen her ist die Kombination von Ermittlungsverfahren und möglicher Insolvenz für Vermittler natürlich besorgniserregend.

diebewertung: Warum? Was droht den Vermittlern denn?

Blazek: Vermittler werden gerne von Anlegeranwälten in Anspruch genommen, erst recht, wenn die Anbieterin insolvent ist und gegen das Management ermittelt wird. In solchen Konstellationen führen die Vermittler nicht selten einen Viel-Fronten-Krieg. Künftige Gegner können sein: Anleger, Insolvenzverwalter, vielleicht auch Ermittlungsbehörden und nicht zuletzt die Geschäftsführung selbst. Meiner Erfahrung nach spielt die Geschäftsführung in solchen Situationen gegenüber dem Vertrieb regelmäßig nicht mit offenen Karten.

diebewertung: Rechnen Sie damit, dass Vermittler verklagt werden?

Blazek: Vermittler werden verklagt, solange es Anlegeranwälte gibt. Die Frage ist nur, wie häufig und wie empfindlich. Hinsichtlich der Schuldverschreibungen ist das Risiko aufgrund des verwendeten Prospekts eher gering. Bei früheren vermittelten Verträgen kommt es auf die Aufklärungsinhalte im Einzelfall an. Die meisten dieser Verträge existieren schon nicht mehr, weil sie Ende 2014 aufgrund einer Monierung der BaFin beendet wurden.

diebewertung: Liegt in der BaFin-Kritik nicht auch ein Vermittlungsrisiko?

Blazek: Bei richtiger Betrachtungsweise nicht. Der Vermittler schuldet keine rechtliche Prüfung, der Berater nur bei besonderen Anhaltspunkten. Das sieht auch der BGH so. Anhaltspunkte gab es hier aber nicht.

diebewertung: Muss man einen Anleger darüber aufklären, dass das Management vielleicht einmal Straftaten begehen könnte?

Blazek: Nein. Auch das hat der BGH geklärt. Dass diese Möglichkeit grundsätzlich besteht, ist als allgemeines Lebensrisiko nicht gesondert aufklärungspflichtig. Außerdem weiß man das ja vor Vermittlung der Anlage nicht.

diebewertung: EN Storage hat früher eher so etwas wie Kauf- und Überlassungsverträge angeboten. Ist das überhaupt eine Kapitalanlage? Gelten dort dieselben Aufklärungspflichten?

Blazek: Es kommt auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise an, wie bei Versicherungen und Immobilien auch. Aus Sicht des Anlegers würde ich sagen ja, es handelt sich um eine Kapitalanlage. Es wurde als Renditemöglichkeit angeboten. Die „erworbenen“ Systeme hat der Anleger nie selbst genutzt. Wenn die Geschäftsführung oder die anwaltlichen Berater von EN Storage den Vermittler nicht gesagt haben, dass es sich um eine Kapitalanlage mit entsprechenden Aufklärungspflichten handelt, wäre dies ziemlich fahrlässig gewesen.

diebewertung: Also sollten die Vermittler jetzt Kontakt zu ihren Kunden aufnehmen?

Blazek: Grundsätzlich ja. Aber sie sollten sachlich bleiben, keine falschen Informationen liefern oder Erwartungen wecken und sich auch abgrenzen vom Schaden der Kunden. Nicht die Vermittler haben das Geld der Anleger oder sind für den Umgang damit verantwortlich gewesen. Und am Ende müssen sich die EN Storage-Vermittler um ihre eigene Haut kümmern und eben nicht um die Anliegen der Anleger. Letzteres müssen die Anleger alleine tun.

 

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