CSA Beteiligungsfonds – Das war zu erwarten

Das hatten wir schon bei unserer ersten Berichterstattung zu diesem Thema befürchtet. Nachdem die Fonds in die Insolvenz gegangen waren, war es uns klar, dass der zuständige Insolvenzverwalter alle Register ziehen würde, um an Masse für die Insolvenz zu bekommen. Klar, denn das ist ja dann „sein Geld“ wovon er bezahlt wird. User berichten uns nun, dass man ein Anspruchsschreiben vom Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler erhalten habe. Hier werden die Anleger zum Ausgleich zum eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Nachdem die Kleinsparer infolge der Insolvenz mit dem Verlust ihres schon eingezahlten Kapitals rechnen müssen, sollen sie also weiteres Geld in die wertlosen Beteiligungen stecken. Zur Begründung führt der Insolvenzverwalter u.a. aus, dass die vertragsgemäß zugewiesenen Verluste und die Entnahmen die geleisteten Einlagen übersteigen würden. Bevor man allerdings die dann in den Schreiben genannten Beträge an den Insolvenzverwalter tatsächlich bezahlt, sollte man sich rechtlichen Rat dazu einholen. Oft gibt es Einwendungen die man gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen kann, um den Betrag nicht zahlen zu müssen. Hintergrund: Die CSA, früher Frankonia Sachwert AG, hat bundesweit mehrere 100.000 Kleinsparer über die inzwischen insolventen Strukturvertriebe Futura Finanz AG (Michael Turgut) und Südfinanz AG aus Regensburg für Gesellschaftsbeteiligungen als stille Gesellschafter oder Kommanditisten angeworben. Diese Beteiligungen in sogenannten Blindpools wurden als sichere Altersvorsorgemodelle und Rentensparmodelle mit Steuervorteilen angepriesen. Die volle Beteiligung der Anleger an den Verlusten der Gesellschaften und die erheblichen Risiken des Totalverlustes der Einlagen, sowie die konkrete Investition des Anlegerkapitals, wurde verschwiegen. Kaum einem Anleger war es bewusst, dass er in solch eine Situation wie jetzt durch die Insolvenz kommen konnte.

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