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CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd – Warnhinweis der FMA Österreich

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CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd

Hinsichtlich CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd wurde am 04.10.2019 eine Kundmachung

gemäß § 4 Abs. 7 BWG (Bankwesengesetz) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der

Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine

Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat

diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 04.10.2019 gestellt.

Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 04.10.2019 überprüft.

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