Crowdli AG- Crowdfunding/Crowdinvesting aus der Schweiz in Deutschland

User haben uns auf die Werbung des Unternehmens Crowdli AG CH bei google adwords aufmerksam gemacht. Eine teure Werbung, denn hier muss man für jeden Klick Geld an Google bezahlen.

FireShot Capture 112 – Crowdinvesting Angebote – Google-Suche_ – https___www.google.de_search

Nun gut, in Deutschland benötigen die Unternehmen, die Crowdfunding/Crowdinvesting anbieten, eine gesonderte Erlaubnis. Ich bin überzeugt davon, dass dies auch für Crowdfunding/Crowdinvesting anbietende Unternehmen in der Schweiz gelten sollte/wird.Gibt man den Namen des Unternehmens im Schweizer Unternehmensregister ein, dann bekommt man zunächst einmal nachfolgende Eintragung:

„Eingetragen am 19. August 2016

Die Gesellschaft bezweckt die Zusammenführung von Käufern und Verkäufern von materiellen und immateriellen Anlage- und Konsumgütern sowie Finanzanlagen und Finanzierungen mittels mehrerer internetbasierten Plattformen. Die Gesellschaft bezweckt ausserdem die Strukturierung, den Erwerb, die Erstellung und Erneuerung, das Halten, Verwalten, Vermitteln, Belasten und Veräussern von Grundeigentum in der Schweiz und im Ausland sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Immobilien.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.“
Geht man dann einen Schritt weiter, dann bekommt man noch nachfolgenden Hinweis, in welchen Beziehungen das Unternehmen zu anderen steht.
Da kann man dann schon mal die Übersicht verlieren bei solch einem Beziehungsgeflecht. Nun gut.
Geht man ins Impressum Deutscher Crowdfunding/Crowdinvestingunternehmen, dann findet man dort immer einen Hinweis auf die vorliegenden Erlaubnisse, um das Crowdfunding/Crowdinvesting anbieten zu dürfen. Das fehlt uns im Impressum der Crowdli AG völlig. Ob man nur vergessen hat, das ins Impressum einzutragen, oder ob man meint, diese nicht benötigen zu müssen, werden wir dann einmal beim Unternehmen Crowdli AG anfragen. Natürlich parallel dazu auch bei der Finma und der BaFin. Interessant ist auch, dass man hier die Abwicklung über eine Anwaltskanzlei anbietet und, man höre und staune, quartalsweise Zinszahlungen. Respekt kann man da nur sagen, wenn man das so hinbekommt.

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