Crowdinvesting, Nachrangdarlehen- gefährlich für den Kleinanleger?

Ja, denn die übliche Beteiligung an Crowdinvestingprojekten erfolgt immer in Form sogenannter Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen tragen immer das Risiko eines Totalverlustes für den jeweiligen Anleger. Was uns nicht gefällt an den gesamten Plattformen, ist, dass die Information, die man bekommt zu den Projekten, aus unserer Sicht sehr oberflächlich sind. Sie dienen nur als Köder für den möglichen Kunden, sagen ihm aber nicht genau, wo der Haken ist. Der Hinweis auf das vorhandene Totalverlustrisiko erfolgt natürlich auf jeder der genannten Plattform, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist. Was uns bei vielen Geldeinsammlern fehlt, ist zum Beispiel ein Hinweis auf die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz. Diese ist dann bei manchem geldeinsammelnden Unternehmen nicht nur gewöhnungsbedürftig, sondern würde so manchen Anleger sicherlich auch nachdenklich machen, ob er da überhaupt ein Investment tätigen soll.

Viele der Unternehmen, die Geld einsammeln brauchen das Geld als Eigenkapital, um überhaupt eine Projektfinanzierung durch eine Bank zu bekommen. Manche Unternehmen holen sich auch zusätzlich Liquidität ins Haus bzw. kassieren den Gewinn eines laufenden Projektes im Voraus. Das ergibt sich daraus, dass die Unternehmen erst versuchen, Geld zu bekommen von Kleinanlegern, obwohl das Projekt schon läuft, also durchfinanziert sein muss, sonst fange ich so ein Projekt nicht an als ordentlicher Kaufmann. So manche Plattform bietet auch eine Grundbuchsicherheit an. Bullshit, wenn man genau hinschaut, was dort den Kleinanlegern angeboten wird, dann ist das keine wirkliche Sicherheit, denn vor Ihnen steht eine Bank im „ersten Rang“. Erst wenn die Bank ihr Geld zuzüglich aller Kosten bekommen hat, im Falle einer Insolvenz und Versteigerung der Immobilie, bekommt der Anleger, der an zweiter Rangstelle ist überhaupt Geld. Da ist fast auszuschließen, dass das dann wirklich das eingesetzte Kapital zurückbringt. Geht ein solches Investment dann mal schief, dann lohnt es sich im Regelfall auch nicht zu einem Rechtsanwalt zu rennen, denn die Kosten für den Rechtsanwalt wären höher als das Geld, was man verlieren würde.

One Comment

  1. skywalker Montag, 02.10.2017 at 08:05 - Reply

    In den Unterlagen für die Crowd fehlen regelmäßig insbesondere folgende Aspekte:

    1) Ein fundierter Nachweis, dass die Projektgesellschaft bzw. die dahinter stehenden Personen ihr Geschäft auch tatsächlich verstehen. Dazu gehört ein nachvollziehbarer Track-Record, also wie viele Projekte wurden schon eigenverantwortlich realisiert mit welchem Gesamtvolumen.

    2) Wie setzt sich das Projektteam zusammen? Gibt es nachvollziehbare Erfahrung in allen notwendigen Bereichen wie Projektplanung, Projektsteuerung, Finanzierung usw.

    3) Ganz wichtig: Woher kommt das Eigenkapital? Oft handelt es sich bei der Projektgesellschaft um eine 25.000 Euro GmbH, aber in der Projektübersicht wird dann ein Eigenkapital von z.B. 1,5 Millionen Euro ausgewiesen. Warum findet man dieses EK nicht in der Bilanz, in welcher Form wird es der Projektgesellschaft zur Verfügung gestellt, unter welchen Bedingungen darf das EK wieder aus der Gesellschaft entnommen werden?

    4) Wichtig wäre hier z.B. eine Regelung, dass überschüssige Liquidität (oder Gewinne) erst dann entnommen werden dürfen, wenn alle Rechnungen bezahlt und das Geld der Crowd zurückbezahlt ist.

Leave A Comment