Co.net Verbrauchergenossenschaft eG – Darf man noch so werben trotz BaFin-Hinweis?

Eine Frage, die wir sicherlich nicht mit Herrn Limberg klären können, sondern nur mit der BaFin. Wir haben die Werbung natürlich einmal als Download gesichert und der BaFin übermittelt.

https://conet24.com/

https://conet24.com/downloads/

https://www.youtube.com/watch?v=HYavOhmGXnU

http://docplayer.org/76521683-Die-welt-von-co-net-sicherheit-von-anfang-an-co-net-verbrauchergenossenschaft-e-g.html

Schaun wir mal, was die BaFin dazu meint.

Ungewöhnlich auch, dass die Genossenschaft trotz BaFin-Hinweis auch in 2020 noch als Wachstums-Champion ausgezeichnet wurde. Auch wenn das eine „bezahlte und nichts Wert Auszeichnung“ ist, muss man die Frage einmal öffentlich stellen.

FireShot Capture 1160 – Wachstumschampion – wachstumschampion.de

https://www.bafin.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=7954124&resourceId=7844738&input_=7954124&pageLocale=de&templateQueryString=Co.net&language_=de&submit.x=2&submit.y=4

 

One Comment

  1. DerPrüfer Sonntag, 17.01.2021 at 01:18 - Reply

    Putziges Fundstück auf der aktuellen(!) Co.net Webseite: eine irreführende Gesetzesauskunft vom Stand ca. Mitte 2004. Das dort genannte Verkaufsprospekt wurde 2012 aufgehoben.

    Quelle: https://conet24.com/conet-faq/

    „Besteht eine Prospektpflicht für die Co.net?
    Nein, es besteht keine Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospektgesetz (VerProspG).
    Die Ausnahme ist im Entwurf des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes damit begründet, dass die Genossenschaften von den jeweiligen Prüfungsverbänden, die einer Qualitätskontrolle unterliegen und zusätzlich unter staatlicher Aufsicht stehen, umfassend geprüft werden.“

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