Chronologie-bis das Geld kommt!

5. Februar 2014
Das Landgericht Köln hat auf unsere Klage hin den Versicherungskonzern HDI verurteilt, die beanstandeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen, weil sie rechtswidrig sind (Urteil vom 29. Januar 2014, Az. 26 O 317/13).

13. Januar 2014
Wir haben gegen die DBV, die PB, die Nürnberger, die Aachen Münchener und die Axa Lebensversicherung Klagen bei den jeweils zuständigen Landgerichten eingereicht (siehe Meldung vom 29. Oktober und 6. November  2012). Es geht um die unzulässigen Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug – also um jene, die der BGH bereits mehrfach als unwirksam beurteilt hatte. Warum die Unternehmen keine Unterlassungserklärungen abgegeben haben, obgleich die Rechtslage inzwischen sehr klar ist, können wir nicht verstehen. Es scheint ihnen darum gehen, Zeit zu gewinnen und den Verbrauchern möglichst lange und möglichst viel von dem ihnen zustehenden Geld vorzuenthalten.

7. Januar 2014
ERGO weiter Schlusslicht
Zum Thema „Nachzahlung bei gekündigten Policen” trägt die ERGO weiterhin die rote Laterne. Der Versicherer kommt nicht zu Potte. In einem Brief vom 6. Januar 2014 heißt es:
„… Die Ergo Lebensversicherung AG (wird) mit der technisch unterstützten Regulierung (was immer das heißen mag, Anm. d. Verf.) im Jahr 2014 beginnen… Nach aktueller Planung wird die Regulierung allerdings erst Ende 2014 beginnen und sich vermutlich leider bis ins Jahr 2015 hinziehen. Dabei werden wir sicher stellen, dass von einer möglichen Nachregulierung betroffene Kunden durch die späte technische Umsetzung keine Nachteile erleiden. Das heißt: Sich zu Gunsten der Kunden ergebende Beträge werden wir verzinst nachentrichten.”

Unser Tipp für alle Ergo-Kunden: Wer auf Dauer mit seinem Dispo im Minus ist, sollte seine jeweiligen Verzugszinsen bei der Ergo geltend machen. Wer im Plus ist, macht womöglich gar ein Schnäppchen. Denn der Versicherer muss Zinsen von mindestens 5 Prozentpunkten über dem EZB-Zinssatz auf den Nachzahlungsbetrag seit dem Zeitpunkt der Kündigung zahlen. So viele Zinsen gibt es auf einem Festgeldkonto im Moment nicht.

18. Dezember 2013
In der heutigen Verhandlung vor den LG Köln gegen HDI (26 O 317/13) hat das Gericht deutlich zu erkennen gegeben, dass es die vom Versicherer verwendeten und von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug für rechtswidrig hält. Ein Urteil wird am 29. Januar 2014 verkündet werden.

12. Dezember 2013
Nachschlag nur mit Nachdruck
Beharrlich weigert sich die VPV aus Stuttgart, die Rechtsprechung des BGH zu beachten. Melanie Z. aus K. hatte rund € 3.000 eingezahlt. Nach der Kündigung erhielt sie einen Rückkaufswert von € 364. „Das kann nicht stimmen!“ meinten wir und forderten für Frau Z. Nachzahlung. Die VPV erstattete weitere € 243. „Immer noch zu wenig!“ fanden wir und schalteten den Ombudsmann ein. Auf dessen Intervention kam es zu einer weiteren Nachzahlung von € 371. „Reicht nicht!“ ergab unsere Prüfung und legten dem Ombudsmann nahe, erneut nachzuhaken. Und – siehe da: Nun bekommt Frau Z. weitere € 70 erstattet – und endlich auch den Stornoabzug in Höhe von € 528.
Besonders Ex-VPV-Kunden sollten ihre Abrechnung noch einmal hervorkramen. Mit diesen kleckerweise erfolgten Nachzahlungen verstößt der Versicherer dreist gegen die BGH-Urteile.

2. Dezember 2013
Das Landgericht Köln hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG am 27.11.2013 (26 O 149/13) verurteilt, die vom BGH bereits verbotenen Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug nicht mehr zu verwenden und sich gegenüber ihren Kunden nicht mehr darauf zu berufen. Zurich hatte nach der durch die Verbraucherzentrale erfolgten Abmahnung (siehe Meldung vom 6. November 2012 und 1. März 2013) nur eine Unterlassungserklärung mit vielen „Wenns” und „Abers” abgegeben.

29. November 2013
Das Landgericht Köln wird am 18. Dezember 2013 über die Klage der Verbraucher­zentrale Hamburg e.V. gegen HDI verhandeln (26 O 317/13). Siehe Meldung vom 5. August 2013.

28. November 2013
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken, ohne Ihre Hilfe hätte die Zurich Gruppe gar keine Anstalten gemacht, mir noch etwas zurückzuzahlen. Von den eingezahlten 11.139,00 € wurden mir nach der Kündigung nur 2.644,57 € zurückerstattet. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde auf meine Schreiben geantwortet. Dem Druck der Verbraucherzentrale konnten sie sich nicht entziehen und so gab es einen Nachschlag von 2.269,33 €. Ein bitterer Beigeschmack bleibt: Die detallierte Zusammensetzung der Summe bleibt trotz Mahnung seit 6 Wochen immer noch aus…   Danke! Mit freundlichen Grüßen   Frau  B. aus N.”

20. November 2013
Das LG Stuttgart hat die Stuttgarter am 19. November 2013 (Az. 11 O 47/13) verurteilt, die beanstanden Klauseln zur Kündigung, zur Beitrags­frei­stellung und zum Stornoabzug nicht mehr zu verwenden. Damit hat die Verbraucherzentrale in der 1. Instanz vollständig obsiegt. Das ist eigentlich nicht überraschend, denn wir haben von dem Versicherer nur das gefordert, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat. Überraschend ist vor allem, dass die Stuttgarter sich so hartnäckig gesträubt hat anzuerkennen, dass diese Rechtsprechung auch für sie gilt…

29. Oktober 2013
Das LG Stuttgart hat den Termin zur Verkündung seiner Entscheidung in der Klage gegen die Stuttgarter wegen Arbeitsüberlastung auf den 18. November 2013 verschoben (siehe Meldung vom 31. Juli 2013).

28. Oktober 2013
Der Generali ist der BGH anscheinend egal – Ordnungsmittel beantragt
Am 26. Oktober 2013 hat die Verbraucherzentrale beim Landgericht Hamburg einen Ordnungsmittelantrag gegen Generali gestellt. Denn das Unternehmen scheint das gegen sie ergangene BGH-Urteil nicht wirklich ernst zu nehmen. Die vom BGH verbotenen Klauseln hat der Versicherer nun „ersetzt“. In den neuen Klauseln soll es jetzt heißen: „Die Kündigung (bzw. Beitragsfreistellung) Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren … kein Rückkaufswert vorhanden.“
Der BGH hatte jedoch ausgeführt: Die Klauseln … „sind zugleich wegen Irreführung unwirksam. … Die – teilweise auf Null – reduzierten Rückkaufswerte, die sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer als „Nachteile“ darstellen, sind keine Folge der Kündigung, sondern der Zillmerung. Insbesondere wenn … kann eine frühzeitige Kündigung durchaus vorteilhaft sein.

Mit dem irreführenden Hinweis „Die Kündigung ist mit Nachteilen verbunden“ will der Versicherer natürlich seine zweifelnden Kunden bei der Stange halten und sie zur Fortzahlung der Prämie bewegen. Tatsächlich aber kann eine frühe Kündigung aber sogar Vorteile bringen – so hat der BGH es richtigerweise auch gesehen.

Indem Generali die verbotene Klausel erneut wieder verwendet hat, hat sie gegen das BGH-Urteil verstoßen – daher wurde Vollstreckung (Verhängung eines Ordnungsgeldes) beantragt.

21. Oktober 2013
Nachzahlungen der Allianz falsch?
Die Allianz muss womöglich auf bisher gezahlten Nachzahlungen erneut einen Nachschlag zahlen und korrigierte prämienfreie Versicherungssummen erneut berechnen. Denn die Bedingungen, nach denen die Allianz die neuen Rückkaufswerte und prämienfreien Versicherungssummen berechnet hat, sind wiederum falsch. Die Allianz hat die ihr vom OLG Stuttgart verbotenen Klauseln (2 U 138/18 v. 18.8.2011) ersetzt und ihre Kunden darüber informiert. Dabei behält die Allianz sich vor, bei der Ermittlung des Mindestrückkaufswertes einen Teil der Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit des Vertrages zu verteilen. Das aber ist nach der Rechtsprechung des BGH (IV ZR 39/10 v. 26.6.2013, VZHH ./. Axa) nicht erlaubt. Nach dem BGH sind bei der Berechnung des Deckungskapitals, aus dem der Mindestrückkaufswert ermittelt wird,   a l l e   Abschlusskosten herauszurechnen. Bei der korrekten Berechnungsweise stünde vielen Kunden ein weiterer Nachschlag bzw. eine höhere prämienfreie Versicherungssumme zu, weil die Allianz den Mindestrückkaufswert bislang offenbar falsch berechnet hat.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Versicherer abgemahnt. Er soll die auch die neuen Klauseln so nicht verwenden und überdies die falsch informierten Kunden erneut richtig informieren.

18. Oktober 2013
In seiner gestrigen Verhandlung (Verbraucherzentrale ./. Zurich, 26 O 149/13) hat das Landgericht Köln zu erkennen gegeben, dass es der Verbraucherzentrale im Wesentlichen folgen werde (siehe unsere Meldung vom 1. März 2013). Zurich hat also ein Urteil zu erwarten, wie es bereits gegen Generali, Dt. Ring, Iduna, Ergo und Allianz ergangen ist…

14. Oktober 2013
Generali
zahlt nun endlich – und informiert die Ex-Kunden falsch
„Ein Anspruch auf Zinsen seit dem Kündigungstermin besteht nicht. Zum Zeitpunkt der Kündigung hatten wir die Versicherung nach der damaligen Rechtslage korrekt abgerechnet und Ihnen nichts vorenthalten. Das Urteil in Sachen Generali wurde erst am 17. Oktober 2012 gesprochen. Erst dann änderte sich die Rechtslage.“
Diese Auskunft ist falsch – dass weiß jede Jurastudentin spätestens ab dem 2. oder 3. Semester. Urteile des Bundesgerichtshofs ändern die Rechtslage nicht. Die Rechtslage ergibt sich aus den Gesetzen. Die Gerichte legen die Gesetze „nur“ aus. Die Rechtslage (Versicherer verwendet unzulässige Klauseln) besteht seit dem Zeitpunkt, seit dem der Versicherer die Klauseln verwendet. Der BGH stellt die schon immer bestehende Rechtswidrigkeit lediglich fest.

18. September 2013
Herr M. aus B. schreibt uns: „Leider ist meine damals erhaltene „Abrechnung“ nicht sehr aussagekräftig und deshalb bin ich etwas verunsichert. Zwar erfüllte ERGO die Vorgabe, mindestens 50 Prozent der eingezahlten Summe nach Kündigung ausgezahlt zu haben, jedoch kann ich auf der Abrechnung nicht erkennen, ob Stornogebühren einbehalten wurden. Ärgerlich ist jetzt im Nachhinein, dass ich jetzt wo ich die Zahlen mal gesehen habe, einen doch sehr hohen Verlust damals in Kauf genommen habe. Dumm… aber nach den Eigenheimkauf brauchte man jeden Euro. Schön, dass es Institutionen wie euch gibt, die dem einen oder anderen „kleinen Bürger“ zu seinem Recht verhelfen.
Herr M. kann fordern, über die Höhe des Rückkaufswertes Auskunft zu bekommen und den erstattet zu verlangen (BGH Urt. v. 2.6.2013, IV ZR 39/10)

11. September 2013
Erneut hat sich der Bundesgerichtshof zum Thema „unwirksame Abschlusskostenverrechnung” geäußert (Urteil vom 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13) und damit eine bislang noch nicht ganz geklärte Rechtsfrage entschieden. Sollen die Regeln über den Mindestrückkaufswert auch für Verträge gelten, die ab Sommer/Herbst 2001 abgeschlossen wurden?
Für die Verträge, die bis Sommer/Herbst 2001 abgeschlossen wurden, hatte der BGH in 2005 bereits eine sogenannte ergänzende Vertragsauslegung vorgenommen und quasi den Mindestrückkaufswert erfunden. Seitdem klar ist (Urteil vom 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10), dass auch die seit Sommer/Herbst 2001 verwendeten Abschlusskostenklauseln unwirksam sind, war die Frage offen, ob auch für diese Vertragsgeneration die Regeln über den Mindestrückkaufswert gelten würden. „Ja” hat der BGH gesagt und damit auch andere diskutierte Abrechnungsweisen (z. B. die Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre) abgelehnt.

Für den Verbraucher bringt die heutige Entscheidung keine Veränderung. Die Versicherer, die im letzten Jahr Nachzahlungen geleistet haben, haben dies auf Basis des Mindestrückkaufswerts getan. Auch wir haben in diese Richtung beraten.
Gleichwohl kann die Branche wieder einmal über die heutige Entscheidung gleich dreifach erleichtert sein.

  • Hätte sich der Bundesgerichtshof auf eine Neuabrechnung auf Grundlage der Abschlusskostenverteilung auf 5 Jahre festgelegt, hätten die Unternehmen alle Fälle, die im vergangenen Jahr nachreguliert wurden, erneut anfassen und berechnen müssen – ein Riesenaufwand, der vermutlich teurer käme als die Summe der Nachzahlungen.
  • Eine Abrechnung auf Basis Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre würde in der Regel eine höhere Nachzahlung für die Verbraucher bedeuten – das haben wir anhand einer Modellrechnung für Verträge mit Laufzeiten von 20, 30 oder 40 Jahren nachgerechnet.
  • Leider hat sich der BGH auch nicht dazu durchringen können, dass alle Abschlusskosten zu erstatten seien – das wäre an sich die reguläre Folge von unwirksamen Abschlusskostenklauseln gewesen.So bleibt das Glas für die Verbraucher weiter knapp halb leer.

9. September 2013
Am 3. September haben wir gegen die R+V Versicherung Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht (siehe Meldung vom 6. November 2012). Wir wollten von der R+V eine Unterlassungserklärung haben, die sich an den Urteilen des BGH orientiert. Stattdessen bekamen wir einen „Entwurf” mit zahlreichen Einschränkungen. Aber die Kunden der R+V sollen nicht schlechter stehen als die der Ergo, Allianz, Iduna, Deutscher Ring oder Generali. Daher muss sich nun – aus unserer Sicht überflüssigerweise – wieder ein Gericht mit den Klauseln befassen, über die schon längst entschieden wurde.

5. September 2013
Generali beginnt mit den Nachzahlungen
Endlich bekommen auch Ex-Kunden der Generali Nachzahlungen.
Frau X. aus W. erhält 100,76 und 1.225,94 Euro.
Immerhin: Generali zahlt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Das ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist aber, dass der Verbraucher raten darf, ab wann es Verzugszinsen gibt, und Generali keinerlei Auskunft gibt, wie sich der Nachzahlungsbetrag zusammensetzt! Dabei hat der BGH jetzt den Umfang des Auskunftsanspruchs beschrieben!

2. September 2013
Gut ein Jahr nach dem wegweisenden Urteil des BGH haben wir Bilanz gezogen. Haben die Versicherer etwas gelernt? Wie werden die Urteile umgesetzt? Lesen Sie hier…

28. August 2013
Herr M. aus F. schreibt uns per E-Mail:
„Nachdem ich meinen Lebensversicherungfall dem Ombudsmann vorgelegt habe, hat sich die Allianz nun doch auf Verjährung berufen (was sie ja zuvor immer ausgeschlossen hat). Daraufhin habe ich heute alle meine Versicherungen bei der Allianz gekündigt. … Obwohl ich letztendlich nicht erfolgreich war, danke ich für die Informationen und Unterstützung in dieser Sache…”.
Zur Nachahmung empfohlen! Wer sich über seinen Versicherer ärgert, sollte den Versicherungsschutz insgesamt prüfen, falsche oder zu teure Verträge kündigen und die wichtigen Policen bei guten und preiswerten Versicherern abschließen.

19. August 2013
Frau D. per E-Mail: „Ich kann Ihnen eine positive Rückmeldung geben. Die Haspa (gemeint ist wohl: neue leben, Anm. d. Red.) zahlt mir 2.000 Euro zurück!! Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ohne Ihre Hilfe wäre es bestimmt nicht so weit gekommen!”

15. August 2013
Die Irreführung geht weiter
„Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass unsere Unternehmen berechtigte Ansprüche als Folge der BGH-Entscheidung ablehnen oder zögerlich behandeln”, sagt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (zitiert nach www.welt.de vom 14. August 2013) als Reaktion auf unsere Zwischenbilanz vom 12. August 2013. Ergo wird wie folgt zitiert: „Für alle betroffenen Verträge werden wir die Anforderungen aus dem BGH-Urteil vom 14.11.2012 selbstverständlich berücksichtigen.”
Das ist schlicht falsch. Richtig müsste es heißen: „Für alle betroffenen Verträge werden wir die Anforderungen aus dem BGH-Urteil vom 14.11.2012 selbstverständlich berücksichtigen, sofern die Verbraucher ihre Ansprüche geltend machen.

14. August 2013
St. R. aus R. schreibt uns: „…wir hatten …nochmals mit der Allianz Kontakt aufgenommen und um eine ausführlichere Auflistung der Neuberechnung inklusive Berücksichtigung der Zinsen gebeten. Die Allianz hat sich daraufhin tatsächlich noch einmal bewegt und etwas nachgebessert, indem sie uns nun noch eine Zinsnachzahlung von 44,95 Euro anbietet…. Generell finde ich das Geschäftsgebaren der Versicherungsgesellschaft hier mehr als skandalös, dass man immer nur so viel herausrückt, wie man wirklich muss. Ich denke nämlich nicht, dass die Zinszahlung beim letzten Schreiben der Allianz „aus Versehen” vergessen wurde, ich glaube das ist vielmehr der allgemeinen Geschäftspolitik geschuldet. Nichtsdestotrotz ist die Neuberechnung der Allianz immer noch nicht im Einzelnen nachvollziehbar und auch die Zinszahlung scheint mir sehr niedrig zu sein. Auf jeden Fall scheint der zu Grunde gelegte Zinssatz deutlich unter 4 Prozent im Jahr zu liegen…”

7. August 2013
Auch prämienfreie Policen profitieren!
Viele freuen sich über Nachzahlungen. Doch auch die prämienfrei gestellten Policen profitieren von den Urteilen des BGH. Wir haben „die Beitragsfreistellungen der von der Rechtsprechung betroffenen Verträge überprüft. Ihr Vertrag ist betroffen und wurde korrigiert. Die beitragfreie Versicherungssume erhöht sich dadurch von 3.510 Euro auf 3.701,78 Euro” (HUK an Frau N. aus W.). Betroffene sollten die nächste Standmitteilung genau prüfen. Die Erhöhung der prämienfreien Versicherungssumme muss erkennbar sein! Sie führt bei Ablauf zu einer höheren Auszahlung.

5. August 2013
Klage gegen HDI eingereicht
(siehe Meldung vom 6. November 2012)
Am 30. Juli 2013 hat die Verbraucherzentrale Hamburg Klage beim LG Köln gegen die HDI eingereicht. Inhaltlich geht es um die Klauseln, die der BGH in inzwischen vier Verfahren für unwirksam erklärt hat. HDI wollte aber nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgeben. Die sollte nur für Verträge der sogenannten Tarifgeneration 2002 – 2007 gelten. Außerdem wolle man sich nur insofern „unterwerfen”, als der durch das Urteil des BGH vom 12. Oktober 2005 erforderliche Mindestrückkaufswert unterschritten sei oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs gehe. Diese Einschränkungen akzeptieren wir nicht. Es geht nicht um das Verbot von Klauseln einer bestimmten Tarifgeneration, sondern um bestimmte Klauseln. Die sind ungültig – egal, in welchem „Tarifwerk” sie sich befinden. Auch die Beschränkung im Hinblick auf den Mindestrückkaufswert und den Stornoabzug ist nicht zu akzeptieren. Hier möchte der HDI offenbar den klaren Unterlassungsanspruch einer Verbandsklage unterlaufen.
Für die Verbraucherzentrale Hamburg ist klar: Bei den jetzt eingeleiteten Verbandsklageverfahren werden wir keinen Millimeter hinter der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück bleiben.

31. Juli 2013
Verhandlungstermin beim LG Stuttgart gegen die Stuttgarter LV
(siehe Meldung vom 23. Februar 2013)
In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass es (bis auf eine Kleinigkeit) der Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg zuneige. Man legte der Stuttgarter nahe, die Klage anzuerkennen. Dies lehnte der Versicherer ab. Ein Urteil wird nun zum 30. September 2013 erwartet.
Inhaltlich geht es um die Klauseln, die der BGH inzwischen in vier Verfahren gegen andere Versicherer als unwirksam erachtet hat. Die Stuttgarter war jedoch der Meinung, dass die Ansprüche der Verbraucherzentrale auf Unterlassung verjährt seien, weil die Bedingungen ja schon seit Jahren bekannt seien oder hätten bekannt sein müssen – also schon viel früher hätten beanstandet werden können/müssen.

29. Juli 2013
Herr St. aus S. schreibt uns:
„Dank Eurem vorgefertigten Schreiben wurden mir noch 13.854,60 von der Aspecta ausgezahlt. Eingezahlt hatte ich 25.200 Euro… Einen Verlust muss ich trotzdem vermerken (der Rückkaufswert betrug seinerzeit 4.032 Euro), jedoch tut dieser bei weitem nicht mehr so weh.”

25. Juli 2013
Frau B. aus W. schreibt uns: „Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir am Verzweifeln waren, als wir die Mitteilung der Aachen Münchener erhielten. Diese Versicherung hatten wir abgschlossen, um damit unser Rentnerdasein zu finanzieren und es ist uns schwer genug gefallen, die für uns enormen Summen – im Schnitt ca. 600 Euro monatlich über rund 10 Jahre immer aufzubringen, was wir dann 2009 auch nicht mehr konnten – immer im Hinblick, dass wir es ja zur Absicherung unseres Rentenalters tun. Vielleicht waren wir naiv – aber wir (als gelernte Ossis) konnten uns nicht vorstellen, dass es  möglich ist, dass man am Schluss so eine lapidare Mitteilung der Versicherung bekommt – ohne irgendwelche Erkläuterung, wo das eingezahlte und zu treuen Händen geglaubte Geld denn nun geblieben ist. Dann hätten wir auch allein an der Börse zocken können und nicht einer Versicherung unser Geld anvertrauen, von der wir annahmen, dass sich ja dann „Fachleute” darum kümmern. …Es ist doch wirklich ein Skandal, was sich da bei den Versicherungen so abspielt. Anderswo werden Menschen arbeitslos, weil sie einen Klops gegessen haben. Jetzt ist mir auch klar, woher die Riesengewinne der Versicherungen… kommen.”

25. Juli 2013
Canada Life
zahlt 4.296,70 Euro, aber bloß „aus Kulanz” und erst nach Druck durch einen Anwaltsbrief.

24. Juli 2013
VPV – Nachschlag nur auf Druck und in Raten
3.003 Euro hat Frau Z. aus K. an die VPV gezahlt. Als Rückkaufswert bekam sie zunächst 364,62 Euro. „Zu wenig” fanden wir und beanstandeten das bei der VPV. Daraufhin erstattete man den Stornoabzug in Höhe von 243,75 Euro. „Immer noch zu wenig” meinten wir und schalteten den Ombudsmann für Versicherungen ein. Die Neuabrechnung brachte nun eine weitere Nachzahlung von 371,39 Euro, weil man die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt und so den Mindestrückkaufswert neu berechnet habe. „Immer noch zu wenig” stellen wir fest. Denn der BGH hat jetzt deutlich gemacht, dass das Deckungskapital ohne jede Berücksichtigung von Abschlusskosten zu ermitteln ist. Also ist erneut eine Neuberechnung nötig!

23. Juli 2013
Generali und Ergo im Wettbewerb um die Rote Laterne
Weder Generali noch Ergo haben bislang mit den Nachzahlungen begonnen. Ergo schreibt im Juli 2013, dass man „mit der technisch unterstützten Regulierung erst im Jahr 2014 beginnen” werde. Und auch die Generali-Kunden werden von Monat zu Monat vertröstet.
Immerhin: Wer jetzt seine Ansprüche anmeldet, muss nicht fürchten, dass bislang unverjährte Ansprüche zum Ende des Jahres verjähren. Und selbstverständlich haben alle Kunden Anspruch auf Zinsen…

15. Juli 2013
Skandia-Ex-Kunden: Bitte doppelt aufpassen!
Die Skandia zahlt Nachschlag, offenbar aber nicht immer korrekt. Uns liegen jetzt Fälle vor, bei denen die Verbraucher bei offenkundig zu geringem „Nachschlag” nachgehakt haben. Und, siehe da: Es gab noch einen Nachschlag zum Nachschlag. Einmal gab es zusätzlich weitere 864,61 Euro, einmal 1.043,95 Euro. Schlampigkeit oder Absicht? Beides wäre schlimm. Daher brauchen wir auch gegen Skandia ein Urteil (siehe die Meldung vom 13. Juni 2013) – damit würde eine korrekte Nachzahlung sichergestellt.

3. Juli 2013
Volkswohl Bund
zahlt 820,23 Euro an Frau P. aus B.
Württembergische zahlt 849,45 Euro an Herrn E. aus G.
Swiss Life zahlt gut 800 Euro an Herrn B.
XX zahlt 617,75 Euro an Frau H.
Generali zahlt 2 x (für 2 Verträge) 2.300 Euro an Herrn C. aus V.
Allianz zahlt 933,72 Euro an Herrn B.
PB Versicherung zahlt 923,44 Euro an Herrn M. aus R.
PB Versicherung zahlt 876,19 Euro an Herrn M. aus R.
Allianz zahlt 546 Euro an Herrn P.
Zurich zahlt 2.196 Euro an Frau A. aus H.
Allianz zahlt 623,87 Euro an Herrn S. aus R.
HDI zahlt 980,23 Euro an Herrn G. aus F.

27. Juni 2013
Gothaer ist spitzfindig und gibt Geld für überflüssiges Gutachten aus
Die Gothaer schreibt an einen Kunden: „Wir haben die Urteile des BGH im Detail analysiert und eine Begutachtung durch eine externe Anwaltskanzlei veranlasst. Hierbei hat sich herausgestellt, dass der BGH in seinen Urteilen einige für die praktische Umsetzung wichtige Fragen offen gelassen hat. Beispielsweise äußert sich der BGH nicht zu der Frage der rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Uwirksamkeit von Klauseln zur Bestimmung des Rückkaufswerts. Diese und andere Fragen sind aktuell noch nicht final geklärt.”

Liebe Gothaer, ganz ohne teures Anwaltsgutachten hätten wir Ihnen sagen können:
Bei unseren Verfahren ging es um Unterlassungsansprüche. Da verbietet der BGH lediglich bestimmte Klauseln. Er sagt dann grundsätzlich nicht, was für den Einzelnen daraus folgt.
Die Grundregel im „Kleingedruckten-Recht” lautet: Ist eine Klausel unwirksam, fliegt sie aus dem Vertrag und es gilt die gesetzliche Regelung (die ist für den Kunden immer besser). Dann hätten alle Kunden, die ihren Vertrag gekündigt haben, Anspruch auf Erstattung aller Abschlusskosten. Dieses Ergebnis war dem BGH aber in 2005 wohl doch zu verbraucherfreundlich. Er hat seinerzeit nämlich im Wege einer sogenannten ergänzenden Vertragsauslegung in einem Individualverfahren die Formel vom „Mindestrückkaufswert” entwickelt.
Richtig ist, dass der BGH damals einen Vertrag mit einem Abschlussdatum vor Sommer/Herbst 2001 vorliegen hatte. Diese Rechtsfolge ist also für die Vertragsgeneration „Abschluss ab Sommer/Herbst 2001” in der Tat noch nicht erneut vom BGH bekräftigt worden. Denkbar sind auch andere Varianten: zum Beispiel die Erstattung der gesamten Abschlusskosten, die Verteilung der Abschlusskosten auf die Laufzeit des Vertrages oder auf fünf Jahre… Bloß: Alle diese Varianten sind für den Kunden fast immer günstiger als die Variante Mindestrückkaufswert. Deswegen hat sich nahezu die gesamte Branche auf diese Variante „verständigt”.  

16. Juni 2013
Kontrolle ist nötig…
Frau Z. aus M. hatte ab Januar 2007 rund 3.003 Euro auf eine fondsgebundene Police der VPV eingezahlt. Nach der Kündigung im August 2012 erhielt sie 364,62 Euro als Rückkaufswert. Auf unsere Beanstandung überwies man ihr eine Nachzahlung, den Stornoabzug in Höhe von 243,75 Euro. Immer noch zu wenig! fanden wir und rieten Frau Z., sich an den Ombudsmann zu wenden. Der Versicherer lenkte ein. Man habe ja gar nicht so „doll” gezillmert, sondern die Abschlusskosten auf drei Jahre verteilt. Gleichwohl sei man bereit, eine weitere Nachzahlung von 371,39 Euro zu leisten. Wir zweifeln weiter. Bei 3.003 Euro Einzahlung nur insgesamt 978 Euro Rückzahlung? Hat der Versicherer das ungezillmerte Fondsvermögen korrekt berechnet? Wir bleiben dran…

13. Juni 2013
Klage gegen Skandia eingereicht
Am 12. Juni 2013 hat die Verbraucherzentrale gegen die Skandia Klage beim Landgericht Berlin eingereicht (siehe Meldung vom 29. Oktober 2012).

12. Juni 2013
Die R+V und die Zurich informieren ihre Kunden falsch. Sie behaupten, dass Verträge, die ab dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, nicht von den Urteilen des BGH betroffen seien. Richtig ist aber, dass die Urteile keine solche „Begrenzung” beinhalten. Es mag sein, dass Versicherer ihre Abschlusskostenklausel angepasst und diese Kosten auf fünf Jahre verteilt haben – so wie es das neue VVG ab diesem Zeitpunkt vorschreibt. Aber die verbotene Stornokostenklausel wurde nach wie vor verwendet! Verbraucher, die diese falsche Auskunft bekommen haben, sollten sich nicht abwimmeln lassen, sondern auf Erstattung des Stornoabzugs bestehen. Wir haben die R+V und die Zurich zur Richtigstellung aufgefordert.

10. Juni 2013
Herr V. schreibt uns per E-Mail: „Ich habe heute noch mal mit der Ergo telefoniert. Angeblich wird die Auszahlung erst im September dieses Jahres stattfinden. Die Ergo begründet das mit den umfangreichen Anpassungen ihrer Software.”

7. Juni 2013
Skandia
zahlt 590,16 Euro an Frau H. aus B.
Aachen Münchener zahlt 183,38 Euro an Herrn K. aus D.
Allianz zahlt 542 Euro an Herrn P.
Aachen Münchener zahlt 1.526,61 Euro zuzüglich Zinsen an Frau N. aus K.
Zurich zahlt 321,53 Euro an Frau B. aus S.
Allianz zahlt 294,93 Euro an Frau K. aus W.
Nürnberger zahlt 591,26 Euro an Herrn D.
Targo zahlt 371,50 Euro an Frau S. aus B.

6. Juni 2013
Herr Marc B. schreibt uns per E-Mail: „beigefügt erhalten Sie auch mein Schreiben an meinen ehemaligen Lebensversicherer. Unabhängig von dessen Ergebnis schon einmal vielen Dank für ihr Engagement in dieser Sache! Als Normalsterblicher ist man der Willkür der Versicherungsunternehmen ja leider völlig ausgeliefert.”

5. Juni 2013
Herr S. per E-Mail: „Nach fast 5 Jahren Kampf gegen die Nürnberger hat der … (Begriff zensiert, d. Red.) nun eingelenkt und … 2.867 Euro für zwei Verträge nachgezahlt!… Das wäre ohne Ihre siegreichen Urteile gegen andere Konzerne nicht möglich gewesen! … In den knapp 5 Jahren habe ich so viel Zeit in die Sache investiert, Briefe geschrieben, Telefonate geführt und nun endlich die Entlonung. Allerdings bin ich nicht 100 Prozent zufrieden, weil wie gesagt ’nur‘ 2.867 Euro übewiesen wurden. Gesamt wurden von mir 7.240,42 Euro in die beiden Verträge eingezahlt. Während ich nur lächerliche 540 Euro an Rückkaufswert bekam.”

4. Juni 2013
Aachen Münchener
zahlt 967 Euro an Frau R. aus W.
HDI zahlt 219,30 Euro an Frau F. aus R.
Allianz zahlt 43,10 Euro an Frau D.
Debeka zahlt 2 x 260 Euro an Herrn F. aus R. (obwohl die Forderung an sich verjährt war, hat die Debeka nicht die Einrede der Verjährung erhoben!)
Allianz zahlt 181,45 Euro an Herrn P. aus B.
Zurich zaht 839 Euro an Frau T.
Aachen Münchener zahlt 85,58 Euro an Herrn B. aus B.
Aachen Münchener rzahlt 165,67 Euro an Herrn B. aus B.
Heidelberger zahlt 699,21 Euro (inkl. 10 Euro Zinsen) an Herrn St.

30. Mai 2013
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich auf diesem Wege herzlich für Ihr Engagement zum Schutz der Verbraucher bedanken. Nachdem ich einen Artikel über die Nachzahlung bei vorzeitiger Kündigung der Lebens- oder private Rentenversicherung (höherer Rückkaufswert und Stornoabzug) gelesen hatte, habe ich dankbar weitere Informationen auf Ihren Seiten gefunden und mir den Musterbrief heruntergeladen.
Vor einiger Zeit hat mir meine Versicherung (AachenerMünchner Lebensversicherung)  2.045,88 Euro zuzüglich Verzugszinsen von knapp 200,00 Euro gezahlt. Die Abwicklung lief recht zügig.
Ich glaube, dass ich ohne den ‚wasserdichten‘ Musterbrief nicht so schnell Erfolg gehabt hätte. Vielen Dank nochmals, das Sie auf Missstände aufmerksam machen und gleichzeitig Verbraucher exzellent beraten, dass diese sich selbst helfen können. Eine Spende an Ihre Institution habe ich gerade online überwiesen.”
Das schreibt uns Frau H. aus K.
Vielen Dank für die Spende!

27. Mai 2013
Herr Sch. aus K. schreibt uns per E-Mail: „Wie ja auf VZHH bereits steht, ist die Generali Versicherung eine derjenigen, die sich mit dem Bezahlen besonders schwer tun. Nun habe ich wieder mal nachgedrängelt und folgende interessante Antwort erhalten:
‚Sehr geehrter Herr Sch.,
wir werden in vier Wochen mit den Nachzahlungen beginnen, weil dann alle erforderlichen Arbeiten abgeschlossen, insbesondere die umgestellten und neuen EDV-Programme für die Nutzung freigegeben sein werden. Die Sache ist, wie Sie sich sicher vorstellen können, äußerst komplex. Nach einer überschlägigen und insofern unverbindlichen Berechnung wird hier ein Betrag von ca. 840 Euro nachgezahlt werden, ohne Berücksichtigung von Zinsen.’”

Nun ist offenbar Ergo das Schlusslicht!

24. Mai 2013
Aachen Münchener zahlt 460 Euro an Herrn O. aus B.
Aachen Münchener zahlt 394,95 Euro an Herrn O. aus B.
Skandia zahlt 616,09 Euro an Herrn B. aus M.
Generali zahlt 1.598 Euro (zuzüglich Zinsen 286,25 Euro) an Herrn B aus L.
HDI zahlt 353,10 Euro an Herrn N. aus K.
Allianz zahlt 906,23 Euro an Herrn H. aus B.
Debeka zahlt 432 Euro an Frau R. aus H.
R+V zahlt 783,48 Euro an Herrn L. aus A.
HDI zahlt 124,90 Euro an Herrn W. aus R.
HDI zahlt 532,91 Euro an Herrn L. aus R.

23. Mai 2013
Frau von L. aus H. schreibt uns per E-Mail: „Ich möchte Ihnen von ganzem Herzen danken für Ihr Engagement in dieser Sache. Ich verstehe wohl, dass Sie von Anfragen überrannt werden und bin bereit, ganz viel Geduld aufzubringen. Denn ich bin regelrecht glücklich, dass sich in dieser Sache etwas getan hat. Ich habe 2010 meine Lebensversicherung gekündigt, um nach der Scheidung den Darlehensvertrag für das Haus tilgen zu können. Was mir als Rückkaufwert angeboten wurde, hat mir die Schuhe ausgezogen (nur ein Sechstel des eingezahlten Betrages (rund 10.000 Euro von 60.000 Euro, Anm. der VZHH). In meiner Ohnmacht und der Zeitnot als alleinerziehende, voll berufstätige Mutter mit Haus, 120-Tausend-Euro-Kredit … habe ich mich ohnmächtig und gebrochen gefühlt und mich diesem Schicksal gefügt. Vielleicht ergibt sich ja doch noch ein gutes Ende. Ihre Arbeit ist für uns Verbraucher extrem wertvoll. Bitte machen Sie weiter so.”

21. Mai 2013
Allianz
zahlt 450 Euro an Fam. H. („Ich war sehr erstaunt, dass die Versicherung gezahlt hat. Nochmals vielen Dank.”)
Allianz zahlt 481,60 Euro an Frau G. aus V.
Allianz zahlt 181,45 Euro an Herrn P. aus B.
Allianz zahlt 1.212,97 Euro an Frau M. aus K.
Allianz zahlt 2.044,92 Euro an Frau M. aus K.
Allianz zahlt 499,16 Euro an Herrn F. aus K.

17. Mai 2013
Deutscher Herold
zahlt 513,57 Euro zuzüglich Zinsen 12 Euro an Herrn R. aus B.
Postbank Versicherung zahlt 802,25 Euro an Herrn J. aus M.
neue leben zahlt 55,92 Euro an Herrn P. aus R.
Zurich zahlt 209,97 Euro zuzüglich Zinsen 10 Euro an Herrn G. aus E.
Provinzial zahlt 1.496 Euro an Herrn Dr. Kurth aus K.
Aachen Münchener zahlt 283,78 Euro an Herrn M. aus F.  

16. Mai 2013
Skandia
zahlt 26,87 Euro an Frau B. aus H.
HDI zahlt 115,29 Euro an Frau Sch. aus P.
Nürnberger zahlt 81,27 Euro an Herrn D. aus B.
Heidelberger zahlt 272,80 Euro an Herrn H. aus M.
Heidelberger zahlt 218,83 Euro an Herrn H. aus M.
Aachen Münchener zahlt 100 Euro (plus Verzugszinsen 4,56 Euro) an Herrn U. aus W.
Skandia zahlt 569,97 Euro an Frau L. aus H.
Skandia zahlt 597,01 Euro an Frau L. aus H.
Volkswohl Bund zahlt 288,71 Euro an Frau T. aus E.
Aachen Münchener zahlt 427,58 Euro (plus Verzugszinsen 45,87 Euro) an Herrn Sch.
Aachen Münchener zahlt 412,91 Euro (plus Verzugszinsen 44,30 Euro) an Frau Sch.

15. Mai 2013
Wer die Mitteilungen über die Zahlungen liest, wird feststellen, dass Ergo und Generali noch gar nicht vorkommen! Der Grund: Diese Versicherer haben es bislang noch nicht geschafft, die Ansprüche der Kunden zu bearbeiten! Dabei sind die Urteile gegen diese Versicherer schon im Oktober bzw. November 2012 ergangen. Ergo und Generali, kommt in die Hufe! Und „vergesst” die Zinsen nicht, die den Verbrauchern zustehen!

14. Mai 2013
Continentale
zahlt 119,89 Euro an Frau M. aus B.
Basler zahlt 1.830,82 Euro an Herrn M. aus Bad N.
Basler zahlt 1.742,82 Euro an Herrn M. aus Bad N.
Allianz zahlt 298,24 Euro an Herrn M. aus B.

13. Mai 2013
Allianz
zahlt 184,40 Euro an Herrn H. aus E.
Allianz zahlt 62,42 Euro an Frau K.
XY zahlt 323,87 Euro an Frau Sch. aus W.
Swiss zahlt 201,43 Euro an Herrn N. „aus dem Schwarzwald“
Aachen Münchener zahlt 312,06 Euro an Herrn M. aus Sch.
XY zahlt 350 Euro an Herrn F.
Signal Iduna zahlt 415,88 Euro an Frau N. aus G.
Allianz zahlt 168 Euro an Herrn L.

10. Mai 2013
Aachen Münchener
zahlt 2.383,52 Euro an Herrn E. aus R.
Nürnberger zahlt 8.709 Euro an Herrn W. aus B.

8. Mai 2013
PB Versicherung
zahlt 990,41 Euro an Frau F. aus B.
Heidelberger zahlt 512,76 Euro an Herrn Dr. Sch. aus B.
Liberty Europe zahlt 407,03 Euro an Herrn K. aus B.
Allianz zahlt 280 Euro an Herrn B. aus F. (Stornoabzug einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, kurz UPR)
Heidelberger zahlt 248,48 Euro an Herrn W. aus D.
Nürnberger zahlt 1.224,89 Euro an Frau R. aus O.
Skandia zahlt 2.536,49 Euro an Herrn B. aus N.
Allianz zahlt 738,70 Euro an Herrn I.
PB Versicherung zahlt 388,72 Euro an Herrn H. aus O.

7. Mai 2013
Zurich zahlt 3.370,97 Euro an Herrn S. aus B.
HDI zahlt 35,09 Euro an Frau S. aus Sch. (Stornoabzug für Riester-Vertrag)
Universa zahlt 455,97 Euro an Herrn S. aus Sch. (Stornoabzug (!) für Riester-Vertrag)
Liberty Europe zahlt 407,03 Euro an Herrn K. aus B.
Nürnberger zahlt 765,63 an Frau M.
Barmenia zahlt 562 Euro an Herrn Dr. Sch. aus M.
Aachen Münchener zahlt gut 500 Euro an einen Freund von Herrn Dr.  Sch. aus M.
Allianz zahlt 660 Euro an Frau K.
Allianz zahlt 184,44 Euro an Herrn M. aus L.

 

6. Mai 2013
Herr K. (Ex-Allianz-Kunde) schreibt uns: „Vielen Dank für Ihre Mühe und Ausdauer, sich zum Anwalt der Verbraucher zu machen um ihn gegen Übervorteilung zu schützen. Für den einzelnen Verbraucher ist es völlig unmöglich, die Fallstricke und Tricks der vielen Anbieter zu prüfen und zu durchschauen…”

3. Mai 2013
Frau G. aus H. war vom Volkswohlbund abgewimmelt worden. Ihr Vertrag sei nach 2008 abgeschlossen worden und falle daher nicht unter die Rechtsprechung. Das ist falsch! Zwar haben Versicherer nach und nach ihre Abschlusskostenklausel an die ab 2008 geltende gesetzliche Regelung angepasst (Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre). Die rechtswidrigen Stornoklauseln wurden aber nach wie vor verwendet. Und selbstverständlich verbieten die BGH-Urteile auch diese Klauseln! Wir haben Frau G. geraten, nachzuhaken. Dann heißt es plötzlich: „Sehr geehrte Frau G., Sie haben Recht. Wir erstatten Ihnen die Stornogebühren von 251,52 Euro. Anbei ein Verrechnungsscheck zu Ihrer Verfügung.”

2. Mai 2013
Allianz
zahlt 78,49 Euro an Frau L. aus L.
Allianz zahlt 1.107,24 Euro an Herrn D. aus H.
Skandia zahlt 1.406,34 Euro an Herrn R. aus B.
Aachen Münchener
zahlt 444,02 Euro (plus Zinsen 39,64 Euro) an Herrn L. aus B.
WWK zahlt 391 Euro an Frau H.
Volkswohl Bund zahlt 204,84 Euro an Frau V. aus C.

30. April 2013
Allianz
zahlt 134,14 Euro an Frau B. (ungewöhnlich: an sich wäre die Forderung verjährt)
DBV zahlt 500 Euro an Herrn G. aus K.
PB Versicherung zahlt 479 Euro an Frau D. aus N.
PB Versicherung zahlt 373 Euro an Frau D. aus N.
Allianz zahlt 349,64 Euro an Frau D. aus St.
XY zahlt mehr als 500 Euro an Herrn Dr. K. aus E.

23. April 2013
R+V
zahlt 175 Euro an Herrn M. aus V.
R+V zahlt 136,12 Euro an Frau H. aus E.
Aachen Münchener zahlt 936,40 Euro an Herrn L. aus Sch.
Signa Iduna zahlt 50 Euro an Frau F. aus O.
Axa Life Europe zahlt 185,88 Euro an Frau O. aus S.
Aachen Münchener zahlt 139,55 Euro (plus 10,93 Euro Zinsen) an Herrn O. aus B.

weiterlesen

http://www.vzhh.de/versicherungen/259467/jetzt-fliesst-das-geld.aspx

Quelle VBZ HH

 

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