Gesudnheitskarte

Bis Jahresende 2013 haben viele, aber längst noch nicht alle gesetzlich Krankenversicherten die Aufforderung ihrer Krankenkasse befolgt, ein Foto für die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzusenden. Viele haben Angst, zur „gläsernen Patientin” zu werden.

Elektronische Gesundheitskarte: ungültig, illegal, rechtswidrig?

Nun kommt neuer Schwung in die Diskussion: Alle bereits ausgeteilten Karten seien ungültig und rechtswidrig – das stehe in einem noch geheimgehaltenen Gutachten, das für die Kassenärztliche Bundesvereinigung angefertigt wurde, schreibt das Hamburger Abendblatt am 4. Februar 2014. Die Krankenkassen hätten prüfen müssen, ob das Foto wirklich den Inhaber der Karte zeigt. Etliche Versicherte hatten Fotos von Brad Pitt oder Lady Gaga eingesandt und die Krankenkassen hatten es nicht gemerkt.

Risiken der elektronischen Patientenakte

Das aktuelle Gutachten bestätigt diejenigen, die schon immer davor gewarnt hatten, die vermutlich wichtigsten und sensibelsten Daten, die es gibt, auf zentralen Servern zu speichern. Denn die Karte selbst ist gar nicht das Problem, sondern das, was sie einst können soll: In der letzten Stufe soll sie als Zugang und Schlüssel zur elektronischen Patientenakte dienen, einer Sammlung aller Dokumente, die bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Therapeuten über einen Patienten angelegt werden. Solche Sammlungen von Dokumenten auf zentralen Servern abzulegen, birgt erhebliche Risiken.

Während in Deutschland die Regierung zur Einführung der neuen Karte erheblichen Druck auf die Krankenkassen ausübt, werden anderswo vergleichbare Projekte bereits wegen Undurchführbarkeit beerdigt oder haben ebenfalls große Probleme:

  • So berichtete schon am 23. September 2011 die britische Zeitung The Guardian vom „Stopp eines Mega-Projekts des Nationalen Gesundheitsdienstes zur technischen Aufrüstung des Gesundheitswesens und zum Aufbau eines Systems elektronischer Patientenakten, in das bereits 14,5 Milliarden Euro geflossen sein sollen″ – das ist etwa ebenso viel wie in Deutschland als pessimistische Annahme zu den Kosten der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur geschätzt werden (zitiert nach heise online).
  • Aus Tschechien wurde im Juli 2012 berichtet, dass das dortige Projekt einer elektronischen Gesundheitskarte mit zentraler Datenspeicherung aufgegeben wurde, nachdem 80 Millionen Euro versenkt worden waren.
  • Auch in Österreich formieren sich die Gegner von ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, mit dem Hinweis auf die mangelnde Sicherheit – nicht zuletzt nachdem Ärzte massenhaft Patientendaten an eine Pharmafirma verkauft hatten.
  • Und aus Frankreich meldet die Ärztezeitung, das schon vor zehn Jahren eingeführte e-Card-Projekt Dossier Médical Partagé (DMP) werde sogar vom Rechnungshof als „Rohrkrepierer″ bezeichnet. Das Projekt, das eine halbe Milliarde Euro gekostet habe, werde von Ärzten und Patienten kaum genutzt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gesundheitskarte

Ich habe ein Foto eingeschickt – sind meine Daten jetzt öffentlich?
Nein. Das Foto erfüllt zwar seinen Zweck, Sie zweifelsfrei als Karteninhaber zu identifizeren, nur eingeschränkt. Aber da die eGK zur Zeit nicht mehr Daten enthält als die alte Krankenversichertenkarte (KVK), ist sie gegenwärtig nicht gefährlicher als diese. Erst in einigen Jahren, wenn die Karte als Schlüssel zur „elektronischen Patientenakte″ verwendet werden kann, drohen möglicherweise Gefahren. Sie haben Zeit, sich mit diesen zu beschäftigen.

Was kann passieren, wenn ich mich weiterhin weigere, ein Foto einzuschicken?
Krankenkassen machten zum Jahreswechsel ihren Versicherten, die die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) noch nicht hatten, massive Angst. Sie teilten mit, ab 1. Januar 2014 würden die alten Krankenversichertenkarten ungültig und wer die neue Karte noch nicht habe, werde von Ärzten vermutlich nicht mehr behandelt. Hintergrund war eine Vereinbarung des GKV-Spitzenverbands mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 1. Oktober 2013. Dieser Drohkulisse folgten auch etliche Anbieter – Ärzte, Apotheker, Notfallpraxen…

Ganz anders jedoch äußerten sich die Ärzteverbände. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHH) versichert, dass „im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung” auch die alten Krankenversichertenkarten (KVK) weiterhin benutzt werden können. Dasselbe schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Die alten KVK sind weiterhin gültig.″ Am besten sind also die dran, deren alte Krankenversichertenkarte noch gilt. Das kann allerdings noch spannend werden, denn wir haben schon eine Krankenversichertenkarte gesehen, die bis Ende 2024, also noch elf Jahre gültig ist:

Quelle:VBZ HH

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