Celestial Trading Ltd. („Option888“): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

Die BaFin hat der Celestial Trading Ltd. (Mahé, Seychellen) mit Bescheid vom 6. Juni 2018 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Finanzkommissionsgeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Die Gesellschaft betreibt insbesondere Forexhandel im eigenen Namen und für fremde Rechnung; zudem handelt es mit Aktien und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG).

Die Gesellschaft nutzt wie zuvor die Capital Force Ltd. den Namen „Option888“. Die BaFin hat der Capital Force Ltd. bereits mit Bescheid vom 21. März 2018 die Geschäftstätigkeit untersagt.

auch die Finanzmarktaufsicht Österreich hatte heute vor dem Unternehmen gewarnt:

Celestial Trading Ltd / Tradovest

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Juni 2018 teilt die FMA daher mit, dass

Celestial Trading Ltd / Tradovest

Gateway 8, Rue de la Perle, Providence, Mahe, Seychelles

www.tradovest.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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