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Care Energy – Hat Martin Kristek seinen Einspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur zurückgezogen?

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Das behauptet ein Insider in einer SMS an unsere Redaktion. Weder vom zuständigen Gericht (OLG Düsseldorf) noch von Care Energy war dazu eine Bestätigung bzw. Dementi zu bekommen. Unterstellt, die Meldung wäre richtig, dann hätte das weitreichende Folgen für Martin Kristek und seine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland. Kristek müsste dann nicht nur seine Strafe bezahlen – über 42.000 Euro, sondern wäre auch rechtskräftig verurteilt in diesem Zusammenhang. Kristek müsste sich aber auch umgehend als Energieversorger anmelden mit allen Konsequenzen, die daraus für seine Unternehmen entstehen. Ob wir jetzt das Unternehmen noch lange als Anbieter auf dem Markt sehen, wird man abwarten müssen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/care-energy-bundesnetzagentur-fordert-bussgeld-a-903528.html

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