Captura GmbH: Klage gegen Geschäftsführer und Treuhänder eingereicht

 

„Die Kanzlei AdvoAdvice hat für einen Anleger aus Süddeutschland, der 10.000 Euro bei der Captura GmbH angelegt hatte, Klage gegen die ehemaligen Geschäftsführer, die Brüder Marcus und Christoph Sch. sowie gegen eine als Treuhänderin handelnde Münchener Rechtsanwaltkanzlei auf Zahlung von Schadensersatz eingereicht.

Zum Hintergrund der Klage

Der Kläger aus Aichach hatte sich auf Empfehlung einer Vermittlungsfirma Gelder aus einer Erbschaft bei der Captura GmbH aus Grasbrunn zu investieren. Hierzu wurde ein Nachrangdarlehensvertrag abgeschlossen. Über die Risiken der Anlage und was es mit einem Nachrangdarlehen auf sich habe, wurde der durch AdvoAdvice vertretene Kläger nach eigenen Angaben nicht aufgeklärt.

Klage auf Schadensersatz vor dem Landgericht Augsburg

Der Kläger macht nun im Rahmen seiner Klage geltend, dass die seinerzeit tätigen Geschäftsführer ein Einlagengeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betrieben hätten. Zudem wurde ein Rechtsanwalt aus München auf Schadensersatz aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag in Anspruch genommen.

“Wir gehen davon aus, dass die Nachrangklausel in dem Darlehensvertrag unwirksam ist, weil sie den Anleger unverhältnismäßig benachteiligt. Daher liegt auch, sollten wir mit unserer Rechtsauffassung richtig liegen, ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vor, welches ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben wurde”, so Dr. Sven Tintemann, der die Klage für den hier klagenden Anleger vorbereitet und eingereicht hat.

Das LG Augsburg wir die Klage nun zustellen und wahrscheinlich nach einer mündlichen Hauptverhandlung über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden.“

Quelle: Dr. Tintemann

Wir berichten weiter.

3 Comments

  1. schorschi Samstag, 11.08.2018 at 08:49 - Reply

    Ich habe bereits mehrmals die Erfahrung gemacht, daß bei Rechtsstreitigkeiten lediglich die Anwälte (wie z.B. Dr. Tintemann) einen guten Schnitt machen! Die Kleinanleger (Investoren) erhalten meist nur „peanuts“ oder gehen sogar gänzlich leer aus….

  2. Schorschi Freitag, 03.08.2018 at 08:30 - Reply

    Ja, da sollte man die deutsche Justiz schon mal hinterfragen…! Weshalb dürfen zwei (oder mit dem Treuhänder sogar drei) Kriminelle sich weiter auf freien Füßen bewegen…? Was für Gesetze sind denn das…?
    Unglaublich unsere Politik!

  3. Cocco Sonntag, 24.06.2018 at 09:56 - Reply

    Traurig ist nur, daß die beiden ehemaligen GF der Captura GmbH sowie der damalige Treuhänder noch immer nicht hinter „schwedischen Gardinen“ sind. Solche Abzocker sind nur Abschaum und eine Gefahr für andere Menschen!

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