Oberlandesgericht Frankfurt stärkt Rechte von Energieversorgern
Wer Stromzähler manipuliert, um den tatsächlichen Energieverbrauch zu verschleiern, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Betreiber einer Cannabis-Plantage zur Zahlung von insgesamt mehr als 82.000 Euro an seinen Energieversorger verurteilt.
Der Mann hatte in einem angemieteten Wohnhaus in Wetzlar über mehrere Jahre eine professionelle Cannabis-Plantage betrieben und dabei den Stromzähler gezielt manipuliert, um den enormen Energieverbrauch zu verbergen.
Stromzähler bewusst außer Betrieb gesetzt
Nach den Feststellungen des Gerichts bezog der Beklagte zwischen 2019 und 2021 Strom und Gas von einem Energieversorger. Um die tatsächlichen Verbrauchswerte zu verschleiern, entfernte er die Plomben am Stromzähler und blockierte die Drehscheibe des Messgeräts.
Die Manipulation fiel erst auf, nachdem der Mann im Juni 2021 im Zusammenhang mit dem Betrieb der Cannabis-Plantage festgenommen worden war.
Bereits zuvor hatte das Landgericht Limburg den Angeklagten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Professionelle Plantage im gesamten Haus
Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann das Haus gezielt angemietet, um dort Cannabis anzubauen. Nach anfänglichen Problemen und Ernteausfällen entwickelte sich die Anlage zu einer professionell betriebenen Plantage, die sich schließlich über nahezu das gesamte Gebäude erstreckte.
Zum Einsatz kamen zahlreiche Hochleistungslampen, Lüftungsanlagen und elektrische Heizungen mit einer Gesamtleistung von fast 29 Kilowatt. Der Energiebedarf der Anlage war entsprechend hoch.
Der Stromversorger schätzte den tatsächlichen Stromverbrauch während der Betriebszeit auf rund 320.000 Kilowattstunden und verlangte Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 94.000 Euro.
Gericht bestätigt Verbrauchsschätzung
Der Beklagte erkannte lediglich einen Teilbetrag von etwa 12.000 Euro an und bestritt den darüber hinausgehenden Verbrauch. Das Oberlandesgericht folgte jedoch weitgehend der Berechnung des Energieversorgers.
Nach Auffassung des Senats darf ein Energieversorger den tatsächlichen Verbrauch schätzen, wenn ein Kunde durch Manipulation der Messeinrichtungen verhindert, dass der Energieverbrauch ordnungsgemäß erfasst wird.
In einem solchen Fall müsse der Kunde nachweisen, dass die Schätzung unzutreffend sei. Dies gelang dem Beklagten nach Auffassung des Gerichts nicht.
Die Richter stellten fest, dass die Schätzung auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhte und insbesondere die Anzahl der eingesetzten Geräte sowie die Größe der Plantage ausreichend berücksichtigt wurden.
Vertragsstrafe kommt hinzu
Neben den nachzuzahlenden Energiekosten sprach das Gericht dem Versorgungsunternehmen auch eine Vertragsstrafe zu.
Diese soll nicht nur den konkreten Missbrauch sanktionieren, sondern auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Das Gericht betonte, dass Energieversorger in besonderem Maße darauf angewiesen seien, dass Kunden die Messeinrichtungen nicht manipulieren und ihren Verbrauch korrekt abrechnen lassen.
Mehr als 82.000 Euro Gesamtforderung
Unter Berücksichtigung des bereits anerkannten Teilbetrags kam das Oberlandesgericht zu einem Zahlungsanspruch von insgesamt mehr als 82.000 Euro.
Der Fall zeigt nach Ansicht des Gerichts deutlich, dass Manipulationen an Strom- und Gaszählern nicht nur strafrechtliche Folgen haben können, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen.
Ob der Beklagte den Bundesgerichtshof noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anrufen wird, ist derzeit offen.
Signalwirkung für vergleichbare Fälle
Mit seiner Entscheidung stärkt das Oberlandesgericht Frankfurt die Position von Energieversorgern bei nachgewiesenem Stromdiebstahl und Manipulationen an Messeinrichtungen. Das Urteil macht deutlich, dass Verbraucher in solchen Fällen nicht von den Beweisschwierigkeiten profitieren können, die sie selbst durch die Manipulation verursacht haben.
Wer Messgeräte bewusst außer Kraft setzt, muss damit rechnen, dass Gerichte den tatsächlichen Verbrauch anhand realistischer Schätzungen ermitteln und hohe Nachforderungen bestätigen.
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