Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG- 14 Millionen weg mit einem Federstrich

Published On: Dienstag, 06.09.2016By Tags:

Das mit einem Federstrich in der Bilanz. Stefan Klaile hat auch dieses Unternehmen mit seinem Wissen und seiner Tatkraft über Jahre aktiv begelitet. Nun dennCanada Gold Trust I GmbH & Co. KG

Konstanz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 1.622.131,36 1.791.203,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.240.354,05 1.790.778,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 381.777,31 425,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.622.131,36 1.791.203,76

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital -282.000,59 1.117.201,93
I. Kapitalanteile 465.276,93 14.567.710,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 465.276,93 14.567.710,00
II. Rücklagen 651.925,00 651.925,00
III. Jahresfehlbetrag 1.399.202,52 14.102.433,07
B. Rückstellungen 23.109,83 211.328,00
C. Verbindlichkeiten 1.881.022,12 462.673,83
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.881.022,12 462.673,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.622.131,36 1.791.203,76

Anhang

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2015 – 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 135,47 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 1.134.325,02 EUR.

1.1.2014 – 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 135,47 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 1.786.114,52 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG, Konstanz

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB und § 267 a HGB i.V.m. § 264 a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Auf die Inanspruchnahme der Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 5 und 275 Abs. 5 HGB wurde verzichtet.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Finanzanlagen und Forderungen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Die Darlehensforderung gegen die Mary Creek Gold Mines Inc. und auch die damit zusammenhängenden Zinsforderungen wurden bereits im Jahresabschluß zum 31.12.2014 vollständig abgeschrieben. Auskunftsgemäß ist auch 2016 keine Rückzahlung erfolgt.

Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

A. I. Kommanditkapital

Das Kommanditkapital umfasst in Höhe von EUR 462.776,93 die verbliebene eingezahlte Beteiligungssumme durch die beigetretenen Anleger und in Höhe von EUR 2.500,00 die Einlage der Xolaris Service GmbH. Der Fonds wurde zum 30. Juni 2012 geschlossen.

A. II. Rücklagen

Dieser Posten betrifft das von den Anlegern eingezahlte Agio in Höhe von EUR 651.925,00.

A.III. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf EUR 1.399.202,52.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der mit der Jahresabschlußerstellung beauftragte Wirtschaftsprüfer erstellte eine positive Fortbestehensprognose für das Unternehmen und führt aus: Im Rahmen meiner Erstellungstätigkeit habe ich auf Basis der Analyse der Ist-Lage und der Krisenursachen in Abstimmung mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft die geplanten Maßnahmen zur Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögensplanung erarbeitet.

Aufgabe der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft war es, mir die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Auf die beigefügte Vollständigkeitserklärung wird verwiesen. Ergänzend hat mir der gesetzliche Vertreter erklärt, dass er in der Lage ist, die in dem Konzept beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Auftragsgemäß war es nicht meine Aufgabe, die dem Konzept zugrunde liegenden Daten nach Art und Umfang einer Jahresabschlußprüfung zu prüfen. Hinsichtlich der in das Konzept eingeflossenen wesentlichen Daten habe ich Plausibilitätsbeurteilungen durchgeführt.

Das Konzept beschreibt die für eine positive Fortbestehensprognose erforderlichen Maßnahmen. Im Rahmen meiner Tätigkeit bin ich zur abschließenden Einschätzung gelangt, dass eine Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist, weil die Finanzkraft des Unternehmens nach überwiegender Wahrscheinlichkeit ausreicht, das Unternehmen mittelfristig fortzuführen und die Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Fälligkeiten zu decken.

Ob das geschäftspolitische Ziel des Erreichens einer gewissen Mindestrentabilität realisiert werden kann, wurde in diesem Zusammenhang nicht untersucht.

Sonstige Angaben

Gesellschafter/-in: Komplementär:

Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH, Konstanz

Die Gesellschaft hat im April 2015 Insolvenz angemeldet Kommanditistin:

XOLARIS Service GmbH (Treuhandkommanditistin), Konstanz

Canada Gold Trust Management GmbH, Konstanz

Beide Gesellschaften haben im April 2015 Insolvenz angemeldet.

Geschäftsführung,

Vertretung: Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH, Konstanz

Die Gesellschaft hat im April 2015 Insolvenz angemeldet

Xolaris Verwaltungs GmbH wurde zur geschäftsführenden Komplementärin von der Gesellschafterversammlung am 28.2.2015 gewählt; Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Dr. Rudolf Döring

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Konstanz, den 8. Juli 2016

Xolaris Verwaltungs GmbH

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2016 festgestellt.

 

Interessanter Link:

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Ein-Firmenkonstrukt-zwei-Konstanzer-Adressen-und-viele-Fragen;art372448,7825096

2 Comments

  1. heinrich Mittwoch, 07.09.2016 at 09:49 - Reply

    Da gibt’s so viele, die sich bis heute kaputtlachen, sich dumm verdient haben und anscheinend von der Justiz nicht zu befürchten haben…
    ein Lehrstück eigentlich für angehende Kapitalbetrüger … und für diejenigen, die das tolle Produkt dann exklusiv in den Vertrieb bringen, dafür vorne, hinten, oben und unten die Hand aufhalten, das Konzept „plausibel“ prüfen und damit erst die Schädigung der Kunden ermöglichen…
    Denn ohne Vertrieb am Ende auch kein Schaden bei den Anlegern.

  2. johann feistelbauer Dienstag, 06.09.2016 at 19:52 - Reply

    Es gab doch einen Verwendungskontrolleur, hat der nicht seine Pflicht vernachlässigt? Warum gibt es bisher keine rechtliche Würdigung der fehlgeleiteten Überweisungen oder besser des Diebstahls? Die Schlüsselfiguren dieses Skandals sind verschwunden und freuen sich Ihres Leben.

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