BWF Vermittler -Mitteilung der Kanzlei Dr. Späth & Partner

Inzwischen sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB als einer der ersten Kanzleien in Deutschland zwei gerichtliche Erfolge gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage gelungen: So wurde von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten Klage eingereicht gegen zwei Vermittler der Anlage bei der BWF-Stiftung, die Anlegern die Anlage vermittelt hatten. In zwei Urteilen des LG Hof vom 30.11.2015 mit dem AZ. 13 O 370/15 und des LG Berlin vom 04.12.2015 mit dem Az. 3 O 139/15 sind die Vermittler nun in diesen von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren zum vollständigen Schadensersatz an die dortigen Anleger verurteilt worden. Beide Urteile sind seit Anfang Januar 2016 rechtskräftig!

Soweit bekannt, handelt es sich bei beiden inzwischen rechtskräftigen Urteilen um die ersten rechtskräftigen Urteile in Deutschland gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage.

Argumentiert wurde von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten z.B. damit, dass die Anlage weder anleger- noch objektgerecht war, die Anleger nicht auf die hohen Risiken hingewiesen wurden und auch nicht auf die hohen Kosten der Anlage.

Bei beiden inzwischen rechtskräftigen Urteilen handelte es sich um Versäumnisurteile, die zeigen, dass die Gegenwehr von Seiten der Vermittler teilweise sehr gering ist und dass der Vortrag von Dr. Späth & Partner schlüssig war und Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage bestehen.

Inzwischen wurden auch weitere Urteile gegen andere Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung bekannt, die nicht von Dr. Späth & Partner, sondern anderen Kanzleien erstritten wurden, nämlich Urteile der Landgerichte Nürnberg und Weiden, die wohl noch nicht rechtskräftig sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, die die beiden rechtskräftigen Urteile der Landgerichte Hof und Berlin erstritten hat: „Es zeigt sich, dass unsere Einschätzung, dass viele Vermittler der BWF-Stiftung haften, vollkommen richtig war, auch wenn von diverser Seite versucht wurde, die Anleger davon abzuhalten, etwas gegen die Vermittler zu unternehmen. Es zeigt sich, dass die Vermittler z.B. die Erlaubnispflichtigkeit hätten überprüfen müssen und auch auf die hohen Kosten der Anlage hätten hinweisen müssen.“

Dr. Späth & Partner haben noch für zahlreiche weitere Anleger Klagen gegen Vermittler der BWF-Stiftung eingereicht, weitere Termine sind in nächster Zeit zu erwarten.

Dr. Späth weiter: „Bei den Vermittlern besteht auch wirklich eine reelle Chance, einen Teil oder alles vom Schaden ersetzt zu bekommen, denn sofern der jeweilige Vermittler verurteilt wird, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen. Auch konnten wir inzwischen in Erfahrung bringen, dass zahlreiche Vermittler der BWF-Stiftung haftpflichtversichert sind, so dass auch in diesem Falle gute Chancen zur Schadenskompensation bestehen.“

Anders dürfte dies bei anderen Verantwortlichen wie z.B. dem ehemaligen Management sein, bei denen fraglich ist, ob bei ihnen „Geld zu holen“ ist, und fraglich sein dürfte, ob eine Versicherung besteht oder ob diese, sofern eine Versicherung bestehen sollte, eintreten wird, denn bei vorsätzlichem Handeln -das im gegenwärtigen Fall teilweise wahrscheinlich sein dürfte- sind viele Versicherungen von der Leistung frei.

Auch ist sehr zweifelhaft, ob im Insolvenzverfahren eine nennenswerte Insolvenzquote von mehr als einigen Prozent erreicht werden kann, da, wie sich inzwischen heraus gestellt haben hatte, ca. 95 % des eingelagerten Goldes Falschgold gewesen sein dürften.

Bei dem jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung dürften daher in vielen Fällen gute Chancen zur Schadenskompensation für die Anleger bestehen.

Eile ist aber oftmals geboten:

Denn sobald ein Haftungsgegner kein Geld mehr hat, werden eventuelle Schadensersatzansprüche ins Leere laufen, auch Haftpflichtversicherungen bedienen eventuelle Schadensersatzansprüche oftmals nur bis zu einem Höchst-Betrag.

Geschädigte Anleger der BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, tätig zu werden, denn oftmals zahlt sich ein schnelles Handeln aus.

Betroffene BWF-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, seit dem Jahr 2002 vertreten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger.

One Comment

  1. sailer Mittwoch, 20.01.2016 at 08:06 - Reply

    Versäumnisurteile sind Urteile ohne jegliche anwaltliche Gegenwehr der Beklagten. Dreimal dürfen Sie raten, warum das so ist – wahrscheinlich können sich die Vermittler nicht einmal einen Anwalt leisten. Somit haben die Kunden zu der verlorenen Anlage nun noch die Anwaltskosten und Gerichtskosten am Hals und ggf. einen pfändbaren Titel – der allerdings bei einer Privatinsolvenz der Vermittler sehr wenig hilfreich ist. Kurzum – der Anwalt gewinnt immer – er bekommt sein Geld, egal wie die Sache ausgeht. Das ist auch der Grund, warum die Anwälte mit allen Mitteln um Mandanten kämpfen.

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