BWF Stiftung und andere Anlegerskandale – brauchen wir eine veränderte Insolvenzordnung

Der Insolvenzverwalter ist ein kleiner Papst. Keiner weiß so genau, wie man eigentlich Papst wird, was der gewählte Papst die ganze Zeit macht und wie die Kirchensteuern verwendet werden. Kein Wunder also, dass Verschwörungstheorien die Runde machen. Die Filmindustrie in  Hollywood hat mit „Illuminati“ und „Da Vinci Code“ Blockbusterfilme auf den Markt geworfen. Ähnliches gilt für Insolvenzverwalter auch. Der Insolvenzverwalter wäre für Hollywood vermutlich eine Mischung aus „Illuminati“ und „James Bond“. Er kämpft für die Geschädigten nach einer Pleite. Oder wäre er ein Mafiosi?

Unzeitgemäße Insolvenzordnung verstärken Probleme

Pleiten gehören zur Wirtschaft, wie Regen zum Wetter. Das ist ärgerlich für diejenigen, die noch Geld zu bekommen haben oder deren Arbeitgeber in die Insolvenz geht. Dann gilt es, ein Unternehmen vernünfig abzuwickeln. Die aktuell geltende Insolvenzordnung ist in den Grundsätzen ein uraltes Gesetz, welches nicht in die heutige Zeit passen will. Im Grunde hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren nur das eine Wort verändert: aus dem Wort Konkurs wurde das Wort Insolvenz. Das hört sich bekanntlich viel vornehmer an.

Wie wird der Insolvenzverwalter in den Sattel gehoben?

Der Insolvenzverwalter wird bis heute vom Amtsgericht bestellt, in dessen Bezirk die Firma ihren Sitz hat. Der Sitz einer Firma wird von dem Unternehmen selbst bestimmt. Es kann also sein, dass ein Insolvenzrichter eines Mini-Amtsgerichts auf einmal den Insolvenzverwalter einer Milliardenkonzerns ernennen muss. Damit wird ein Insolvenzverwalter Chef einer großen Firma mit eventuell Tausenden von Mitarbeitern. Insolvenzverwalter sind regelmäßig Juristen und keine Manager. Zudem müssen Insolvenz-Kanzleien teilweise von Null auf Hundert Belegschaften aufbauen, um sich durch Terrabyte von Akten zu fressen. Die Frage ist, ob es nicht besser wäre, Insolvenzen als Staatsaufträge europaweit auszuschreiben und dann den Insolvenzverwalter zu bestimmen, der am preiswertesten und effektivsten seine Dienste anbietet. Was spricht gegen eine Grundvergütung und dann eine Erfolgsgütung?

Zwischeninformationen sind zu dürftig

Insolvenzverwalter sind bisher gesetzlich nicht gezwungen, regelmäßig und zeitnah die Gläubiger zu informieren. In der Zwischenzeit ist für Spekulationen breiten Raum. Warum wird nicht im Internet jeden zweiten Monat ein Kurzbericht veröffentlicht, wenn mehr als 500 Personen Ansprüche angemeldet haben?

Gelddrucken für Juristen

Es ist auch ein Unding, dass Insolvenzverwalter wiederum andere Kollegen beauftragen können, die dann Klagen erheben dürfen und volle Gebühren abrechnen. Eine solche Subunternehmerschaft kostet viel Geld, außerdem verdient der Staat kräftig mit. Vermutlich wäre es angezeigt, die Klagen von Insolvenzverwaltern gerichtskostenfrei zuzulassen.

Die Insolvenzordnung passt nicht mehr in die Zeit und muss reformiert werden. Die katholische Kirche lebt mit Kirchenaustritten und den Misserfolgen aufgrund von Misstrauen. Der Besuch in der Kirche und die Mitgliedschaft sind Privatsache. Der Insolvenzordnung als deutschem Gesetz kann sich keiner entziehen, deshalb sollten über die Bestellung, die Qualifikation, die Vergütung des Insolvenzverwalters und Methoden der Abwicklung offen diskutiert werden.

 

 

 

 

Leave A Comment