Der Bundesrat hat heute das sogenannte „Bau-Turbo“-Gesetz gebilligt. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung will die Bundesregierung den Bau bezahlbarer Wohnungen erleichtern und zügiger voranbringen. Ziel ist es, dem angespannten Wohnungsmarkt entschlossen entgegenzutreten.
Flexiblere Regeln bis Ende 2030
Das Gesetz erlaubt es Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030, abweichende Bauvorhaben auch dann zu genehmigen, wenn sie nicht vollständig dem bestehenden Bauplanungsrecht entsprechen – sofern öffentliche Belange und Nachbarrechte gewahrt bleiben. Damit erhalten Kommunen mehr Spielraum, auf lokale Wohnraumbedarfe schnell zu reagieren.
„Genehmigt, wenn nicht widersprochen“ – Drei-Monats-Regel eingeführt
Eine zentrale Neuerung: Wenn Kommunen innerhalb von drei Monaten nicht auf einen Bauantrag reagieren, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt. Diese sogenannte Fiktionsregelung soll lange Genehmigungsprozesse verhindern und Bauherren mehr Planungssicherheit geben.
Auch ohne Bebauungsplan: Spielräume für neue Projekte
Das Gesetz ermöglicht zudem Ausnahmen auch außerhalb von Bebauungsplänen, etwa wenn ein Vorhaben sich nicht exakt in die Umgebung einfügt. Voraussetzung bleibt auch hier das Einvernehmen mit der Kommune – oder eben das Ausbleiben eines Widerspruchs.
Bundeswehr profitiert ebenfalls
Neben zivilem Wohnungsbau sieht das Gesetz auch Erleichterungen für militärische Bauprojekte vor. Im Außenbereich sollen Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Munition und Sprengstoffen einfacher genehmigt werden können – vorausgesetzt, sie dienen der Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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