Bundesministerium für Gesundheit – Amtlicher Teil Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen (Mantelzell-Lymphom, vorbehandelte Patienten) vom: 05.08.2021 Bundesministerium für Gesundheit BAnz AT 26.08.2021 B3

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen
(Mantelzell-Lymphom, vorbehandelte Patienten)

Vom 5. August 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. August 2021 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. Juli 2021 (BAnz AT 13.08.2021 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen wie folgt ergänzt:

Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 14. Dezember 2020):

Tecartus wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien, die einen Bruton-Tyrosinkinase-(BTK-)Inhibitor einschließen.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 5. August 2021):

siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen sind zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines ­seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der G-BA bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 AM-NutzenV unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Erwachsene Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien, die einen Bruton-Tyrosinkinase-(BTK-)Inhibitor einschließen
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen:
Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Erwachsene Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien, die einen Bruton-Tyrosinkinase-(BTK-)Inhibitor einschließen

Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. nicht bewertbar
Morbidität n. b. nicht bewertbar
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen n. b. nicht bewertbar
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie ZUMA-2: Nicht-kontrollierte, multizentrische Phase-II-Studie
Datenschnitt vom 31. Dezember 2020, sofern nicht anders indiziert

Mortalität

Endpunkt Full Analysis Set
N = 74
Mediane Überlebenszeit in Monaten[95 %-KI] Patienten mit Ereignis n (%)
Gesamtüberleben
Datenschnitt 31. Dezember 2020 NR [25,9; NE] 32 (43)
Rate Gesamtüberleben Kaplan-Meier-Schätzer (%) [95 %-KI]
zu Monat 3 91,8 [82,7; 96,2]
zu Monat 6 83,6 [72,9; 90,3]
zu Monat 9 78,1 [66,8; 86,0]
zu Monat 12 76,7 [65,3; 84,8]
zu Monat 18 68,5 [56,5; 77,8]
zu Monat 24 64,4 [52,3; 74,2]
zu Monat 30 58,1 [45,7; 68,8]
zu Monat 36 55,0 [41,9; 66,4]
zu Monat 42 52,0 [38,3; 64,0]
Morbidität

Komplettes Ansprechen als „Bestes Objektives Ansprechen“

N n (%) [95 %-KI]
Personen mit CR gemäß Bewertung durch das ärztlich Prüfpersonal
Datenschnitt 31. Dezember 2020 74 46 (62) [50,1; 73,2]

Progressionsfreies Überlebena

N Mediane Zeit bis zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patienten mit Ereignis n (%)
74 19,1 [9,9; 38,2] 38 (51)

EQ 5D-VASb

N Patienten mit Ereignis n (%)
Mittelwert [95 %-KI] Median (min, max)
Baseline 74 67 (90,5)
81,7 [77,9; 85,5] 85,0 (45,0; 100,0)
Woche 4
Veränderungen zu Baseline
74 50 (73,5)
–7,8 [–12,8; –2,7] –
Monat 3
Veränderungen zu Baseline
74 53 (82,8)
–2,4 [–7,0; 2,3] –
Monat 6
Veränderungen zu Baseline
74 53 (62,5)

Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor.

Nebenwirkungenc

Endpunkt Nach KTE-X19-Infusion
mITT-/​Sicherheitspopulation
N Patienten mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse gesamt
68 68 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
68 48 (71)
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)d
68 67 (99)
UE, das zum Abbruch der Studienmedikation führte
68 e
SUE mit Inzidenz ≥ 5 % nach PT
SOC
PT
Erkrankungen des Nervensystems 68 20 (29)
 Enzephalopathie 68 12 (18)
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 68 21 (31)
 Pneumonie 68 11 (16)
 Sepsis 68 4 (6)
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 68 15 (22)
 Fieber 68 14 (21)
Gefäßerkrankungen 68 13 (19)
 Hypotonie 68 11 (16)
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 68 10 (15)
 Hypoxie 68 7 (10)
 Respiratorische Insuffizienz 68 4 (6)
Untersuchungen 68 7 (10)
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 68 6 (9)
 Anämie 68 4 (6)
Psychiatrische Erkrankungen 68 6 (9)
 Verwirrtheit 68 5 (7)
Erkrankungen der Nieren und Harnwege 68 6 (9)
 Akute Nierenschädigung 68 5 (7)
Herzerkrankungen 68 4 (6)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 68 5 (7)
 Gutartige, bösartige und nicht spezi-
fizierte Neubildungen (einschl. Zysten
und Polypen)
68 5 (7)
Schwere UE CTCAE-Grad ≥ 3 mit Inzidenz ≥ 5 % nach SOC und PTd
SOC
PT
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 68 14 (21)
 Fieber 68 9 (13)
 Erkrankungen des Blutes und des
Lymphsystems
68 53 (78)
 Anämie 68 35 (51)
 Neutropenie 68 23 (34)
 Thrombozytopenie 68 11 (16)
 Leukopenie 68 10 (15)
 Febrile Neutropenie 68 5 (7)
 Lymphopenie 68 4 (6)
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen 68 30 (44)
 Hypophosphatämie 68 15 (22)
 Hyponatriämie 68 7 (10)
 Hypokaliämie 68 5 (7)
 Hypokalzämie 68 4 (6)
Untersuchungen 68 42 (62)
 Neutrophilenzahl erniedrigt 68 36 (53)
 Thrombozytenzahl vermindert 68 26 (38)
 Leukozytenzahl erniedrigt 68 28 (41)
 Alaninaminotransferase erhöht 68 6 (9)
 Aspartataminotransferase erhöht 68 7 (10)
 Lymphozytenzahl erniedrigt 68 6 (9)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 68 9 (13)
Gefäßerkrankungen 68 22 (32)
 Hypotonie 68 15 (22)
 Hypertonie 68 9 (13)
Erkrankungen des Nervensystems 68 19 (28)
 Enzephalopathie 68 12 (18)
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 68 18 (26)
 Hypoxie 68 14 (21)
 Lungenversagen 68 4 (6)
Herzerkrankungen 68
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 68 23 (34)
 Pneumonie 68 10 (15)
 Sepsis 68 4 (6)
Psychiatrische Erkrankungen 68 10 (15)
 Verwirrtheitszustand 68 8 (12)
Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen 68 4 (6)
Erkrankungen der Nieren und Harnwege 68 6 (9)
 Akute Nierenschädigung 68 5 (7)
Gutartige, bösartige und nicht spezifizierte Neubildungen (einschl. Zysten und Polypen) 68 6 (9)
Unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse
Identifizierte Risiken
Zytokin-Freisetzungssyndrom 68 62 (91)
Neurologische Ereignisse 68 43 (63)
Zytopenien (Thrombozytopenie, Neutropenie, Anämie) 68 65 (96)
Infektionen 68 36 (53)
Hypogammaglobulinämie 68 14 (21)
Potentielle Risiken
Immunogenitätf 68 k. A.
Sekundäre Malignitätenf 68 k. A.
Replikationskompetente Retroviren 68 0
Tumorlyse-Syndrom 68 1 (1)
a Daten aus Stellungnahme
b Datenschnitt 24. Juli 2019
c Nach der Infusion wurden UE nur in der Post-Treatment-Phase vollständig erfasst. Diese dauerte 3 Monate oder bis zur Krankheitsprogression und dem damit verbundenen Ausscheiden aus der Post-Treatment-Phase. In der sich daran anschließenden Langzeitnachbeobachtungsphase wurden lediglich spezifische UE/​SUE für 24 Monate nach der Behandlung mit KTE-X19 oder bis zum Fortschreiten der Erkrankung erfasst, je nachdem was zuerst eintritt.
d Der Schweregrad des Zytokin-Freisetzungssyndroms wurde nach dem überarbeiteten Graduierungssystem von Lee et al. (2014) beurteilt. Bei allen anderen UE erfolgte die Festlegung des Schweregrads anhand CTCAE (Version 4.03).
e UE, die zum Studienabbruch führen, sind nach Verabreichung der CAR-T-Zellinfusion nicht mehr möglich
f Der pU gibt an, dass die UE vom besonderem Interesse Immunogenität und sekundäre Malignität ausschließlich in der primären Analyse betrachtet wurden. Es liegen keine Daten für den aktuellen Datenschnitt vor.
Verwendete Abkürzungen:
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); CR = komplettes Ansprechen; EQ-5D-VAS = Visuelle Analogskala des EuroQol-5-Dimensions; FAS = Full Analysis Set; HR = Hazard Ratio; KI = Konfidenzintervall; mITT = modifizierte Intention-to-Treat; N = Anzahl ausgewerteter Patienten; n = Anzahl Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; NR = nicht erreicht; NE = nicht abschätzbar; vs. = versus
2.
Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Erwachsene Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien, die einen Bruton-Tyrosinkinase-(BTK-)Inhibitor einschließen
ca. 105 bis 150 Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Tecartus (Wirkstoff: Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 24. Juni 2021):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​documents/​product-information/​tecartus-epar-product-information_​de.pdf
Dieses Arzneimittel wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) wird neue Informationen zu diesem Arzneimittel mindestens jährlich bewerten und die Fachinformation, falls erforderlich, aktualisieren.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers Schulungsmaterial und eine Patienten-Notfallkarte zur Verfügung zu stellen. Das Schulungsmaterial für sämtliches medizinisches Fachpersonal, welches Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen verschreiben, abgeben und verabreichen soll, enthält Anweisungen zur Identifizierung, Behandlung und Überwachung des Zytokin-Freisetzungssyndroms und neurologischer Nebenwirkungen. Darüber hinaus beinhaltet es Anweisungen zum Auftauvorgang der Zellen, zur Verfügbarkeit von 1 Dose Tocilizumab am Behandlungsort, zur Bereitstellung relevanter Informationen für die Patienten und zur vollständigen und angemessenen Berichterstattung von Nebenwirkungen.
Das Schulungsprogamm für Patienten soll über die Risiken des Zytokin-Freisetzungssyndroms und schwerwiegender neurologischer Nebenwirkungen aufklären sowie die Notwendigkeit erklären, die Symptome sofort dem behandelnden Arzt zu melden, für mindestens 4 Wochen nach der Infusion von Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen in der Nähe der Behandlungseinrichtung zu bleiben und die Patienten-Notfallkarte immer bei sich zu tragen.
Durch parallel ergangenen Anwendungsbeschluss vom 5. August 2021 wird klargestellt, dass der Beschluss vom 17. September 2020 über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Anwendung von CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien auch im Rahmen von Infusionen von Autologen Anti-CD19-transduzierten CD3-positiven Zellen bei B-Zell-Lymphomen mit der Diagnose C83.1 nach ICD-10-GM-2021 Anwendung findet.
4.
Therapiekosten
Therapiekosten:

Erwachsene Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien, die einen Bruton-Tyrosinkinase-(BTK-)Inhibitor einschließen

Bezeichnung der Therapie Therapiekosten/​Patient2
Zu bewertendes Arzneimittel:
Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen3, 4, 5 360 000,00 €
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 779,61 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. Juli 2021)

Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​
Patient/​Jahr
Kosten/​
Patient/​Jahr
Lymphozytendepletion
Cyclophosphamid Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 81 € 3 3 243 €
Fludarabin Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 81 € 3 3 243 €

II.

Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des G-BA am 5. August 2021 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 5. August 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 17. Mai 2021) sowie dem Amendment vom 9. Juli 2021, sofern nicht anders indiziert.
2
Autologe Anti-CD19-transduzierte CD3-positive Zellen wird einmalig angewendet.
3
Angaben des Unternehmers zum Abgabepreis aus Modul 3 des Dossiers.
4
Es handelt sich ausschließlich um die Kosten für das Arzneimittel.
5
Da die Leukapherese Teil der Herstellung des Arzneimittels nach § 4 Absatz 14 des Arzneimittelgesetzes ist, fallen diesbezüglich keine weiteren Kosten für das zu bewertende Arzneimittel an.

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen