Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Check24 GmbH wegen sogenannter Paritätsklauseln bei der Vermittlung von Energielieferverträgen eingestellt. Grundlage ist ein Beschluss nach § 32b GWB.
Im Kern ging es um Vertragsklauseln, nach denen Energieanbieter verpflichtet sein konnten, ihre günstigsten Tarife auch über Check24 anzubieten oder ihre Tarife auf anderen Vertriebskanälen nicht günstiger zu verkaufen.
Check24 hat dem Bundeskartellamt Verpflichtungszusagen gemacht. Diese sind nun verbindlich.
Danach wird Check24:
- keine Rechte mehr aus bisherigen Paritätsklauseln geltend machen,
- solche Klauseln spätestens bis 31. Dezember 2026 aus den Verträgen entfernen,
- künftig keine entsprechenden Klauseln mehr in Energievermittlungsverträge aufnehmen,
- sicherstellen, dass Provision, Ranking und Sichtbarkeit der Tarife nicht davon abhängen, welche Preise Energieanbieter auf anderen Vertriebskanälen verlangen.
Check24 betont zugleich, dass die Zusagen keine Anerkennung eines Rechtsverstoßes darstellen. Das Unternehmen behält sich eine eigene rechtliche Bewertung vor.
Das Bundeskartellamt stellt das Verfahren ein und erhebt eine Gebühr von 15.000 Euro gegen Check24. Eine öffentliche Version des Beschlusses ist auf der Website des Bundeskartellamts abrufbar.
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