Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Förderrichtlinie „DigiRess Circular“ veröffentlicht. Gefördert werden Projekte, die mit digitalen Anwendungen die Ressourceneffizienz, den Klimaschutz und die Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen verbessern.
Worum geht es?
Das Programm soll Unternehmen dabei unterstützen, Digitalisierung gezielt für nachhaltigere Wertschöpfung zu nutzen – also zum Beispiel für:
- weniger Materialverbrauch,
- längere Produktnutzung,
- bessere Wiederverwendung und Reparatur,
- Rückführung und Recycling,
- digitale Transparenz in Liefer- und Stoffkreisläufen,
- neue zirkuläre Geschäftsmodelle.
Wichtig:
Es handelt sich nicht primär um klassische Technologieförderung, sondern um ein investives Umsetzungsprogramm für konkrete Maßnahmen in Richtung Kreislaufwirtschaft.
Ziele des Programms
Das BMUKN nennt vier zentrale Förderziele:
1. Klimaschutz & Ressourceneffizienz
- Zielgröße: durchschnittlich 100 Tonnen CO₂-Äquivalent Einsparung pro Jahr je Vorhaben
- Zusätzlich soll jedes Projekt eine jährliche THG-Reduktion von 0,1 bis 1,0 kg CO₂e pro Euro Förderung erreichen
2. Stärkung von KMU
- Mindestens 65 % der Fördermittel sollen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gehen
3. Digitalisierung & Beschäftigung
Geförderte Unternehmen sollen zeigen, dass sie:
- Arbeitsplätze sichern,
- pro 100 Beschäftigte mindestens 1 dauerhaften Arbeitsplatz neu schaffen,
- Digitalisierung sozial verträglich umsetzen,
- Kompetenzen im Unternehmen aufbauen
4. Sichtbarkeit & Wissenstransfer
Ergebnisse sollen öffentlich sichtbar werden – etwa durch:
- Fachartikel,
- Vorträge,
- Beiträge auf Plattformen wie LinkedIn,
- Vorbildwirkung für andere Unternehmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die mit digitalen Lösungen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft verbessern, z. B.:
- materialeffizientere und emissionsärmere Produktion
- längere Produktlebensdauer
- Sharing-, Miet- oder Leasingmodelle
- Rücknahmesysteme und Recyclingkooperationen
- digitale Produktpässe
- digitale Zwillinge
- Blockchain für Rückverfolgbarkeit
- IoT- und KI-Lösungen
- Plattformen für Sekundärrohstoffe
- digitale Transparenz entlang der Lieferkette
Vier Förderschwerpunkte
a) Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
Beispiele:
- KI-gestützte Prozesssteuerung
- vorausschauende Wartung
- Senkung von Material-, Energie- und Hilfsstoffverbrauch
- digitale Rückführung von Stoffströmen
- intelligente Anlagentechnik und IT-Steuerung
b) Digitale Optimierung der Produktgestaltung
Beispiele:
- kreislauffähiges Produktdesign
- modular, reparierbar, updatefähig
- digitale Simulation von Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit
- digitale Zwillinge für Entwicklung und Lebenszyklus
c) Digitale Geschäftsmodelle für Kreislaufwirtschaft
Beispiele:
- Sharing- und Wiederverwendungsplattformen
- Plattformen für Sekundärrohstoffe
- Product-as-a-Service
- digitale B2C-Kreislaufmodelle
d) Digitale Transparenz & Nachverfolgbarkeit
Beispiele:
- digitale Produktpässe (DPP)
- digitale Zwillinge
- interoperable Datenräume
- Blockchain
- Einbindung von Umweltkennzahlen und LCAs in digitale Systeme
Wer kann Anträge stellen?
Grundsätzlich antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Im besonderen Fokus:
- Kleinstunternehmen
- Start-ups
- KMU
Große Unternehmen:
- nur in Verbundprojekten
- und nur, wenn sie tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten
- die KMU müssen dabei mindestens 30 % der beihilfefähigen Kosten tragen
Zusätzlich möglich:
- Einzelvorhaben sind nur für:
- KMU
- kommunale Unternehmen
- Unternehmen der Länder
Für kommunale Unternehmen und Unternehmen der Länder gilt:
- besonderes Bundesinteresse erforderlich
- Vorhaben muss überregionalen Modellcharakter, Skalierbarkeit oder Transferpotenzial haben
Hochschulen/Forschungseinrichtungen:
- nicht im Mittelpunkt
- können aber im Unterauftrag oder in Verbundprojekten beteiligt werden
Förderhöhe
Grundsätzlich:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Laufzeit in der Regel: bis zu 3 Jahre
- Mindestförderung: 100.000 €
- Maximalförderung: 1.000.000 €
Zwei Förderwege (nicht kombinierbar)
1) De-minimis-Förderung
Maximal:
- 300.000 € innerhalb von 3 Steuerjahren
Förderquote:
- Kleinst- und kleine Unternehmen: bis zu 85 %
- mittlere Unternehmen: bis zu 70 %
Wichtig:
- Hier sind nur Personaleinzelkosten + pauschale Gemeinkosten förderfähig
- andere Kostenarten sind ausgeschlossen
2) AGVO-Förderung
Möglich über:
- Art. 25 AGVO (F&E)
- Art. 28 AGVO (Innovationsbeihilfe für KMU)
- Art. 29 AGVO (Prozess- und Organisationsinnovation)
Bei Art. 25 (F&E):
Nur für:
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
Für industrielle Forschung nennt die Richtlinie innerhalb dieses Programms:
- Grundsätzlich max. 30 %
- Zuschläge möglich für:
- kleine Unternehmen: +20 %
- mittlere Unternehmen: +10 %
- wirksame Zusammenarbeit: +15 %
- Fördergebiet nach Art. 107(3)(c) AEUV: +5 %
(b und c nicht kombinierbar)
Damit maximal im Programm:
- kleine Unternehmen: bis 65 %
- mittlere Unternehmen: bis 55 %
- große Unternehmen: bis 45 %
Wichtige Bedingungen
- Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden
- Es soll grundsätzlich in Deutschland verwertet werden
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben
- Kumulierung mit anderen Bundesförderprogrammen ist ausgeschlossen
- Bei Verbünden ist eine Kooperationsvereinbarung nötig
- Green-IT-Aspekte sollen möglichst berücksichtigt werden
- Open Access bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist erwünscht
Auswahlverfahren
Zweistufiges Verfahren
1. Projektskizze
Einreichung online über:
Fristen:
- 15. Juni 2026 (erste Frist)
- voraussichtlich weitere Fristen:
- 15. September 2026
- 15. Dezember 2026
(abhängig von Haushaltsmitteln)
2. Förmlicher Förderantrag
Nur nach positiver Bewertung der Skizze.
Einreichung über:
- easy-Online
Nach welchen Kriterien wird bewertet?
Die Projektskizzen werden benotet und gewichtet. Wichtigste Kriterien:
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft sowie zu Umwelt-, Ressourcen- und Klimazielen (20 %)
- Beitrag zur digitalen Transformation (20 %)
- Auswirkungen auf Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz inkl. THG-Minderung (20 %)
- Innovationsgrad und Qualität des Lösungsansatzes (10 %)
- Technologisches und wirtschaftliches Potenzial (10 %)
- Umsetzbarkeit und Verwertungsplan (10 %)
- Arbeitsplatzsicherung / -schaffung und nachhaltige Wirtschaftsstruktur (10 %)
Mehrere Kriterien müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.
Projektträger
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Telefon: 030 / 275 9506-41
E-Mail: info@digiress.de
Web: www.digiress.de
Ansprechpersonen:
- Dr. Cindy Strehl
- Wei Min Wang
- Dr. Rolf Zehbe
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger und läuft spätestens bis:
- 31. Dezember 2032
Förderungen gibt es aber nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Kurzfazit
DigiRess Circular ist ein ziemlich spannendes Förderprogramm für Unternehmen, die Digitalisierung nicht nur effizient, sondern wirklich zirkulär einsetzen wollen. Besonders interessant ist es für:
- KMU
- Start-ups
- Unternehmen mit Projekten zu:
- digitalem Produktpass
- digitalen Zwillingen
- Rücknahme- und Recyclingplattformen
- Sharing-/Product-as-a-Service-Modellen
- KI-gestützter Material- und Prozessoptimierung
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