Startseite Allgemeines Bundesgerichtshof – Schadenersatzanspruch bei toxischer Kombination zwischen Lebensversicherung und Darlehen verjährt in zehn Jahren
Allgemeines

Bundesgerichtshof – Schadenersatzanspruch bei toxischer Kombination zwischen Lebensversicherung und Darlehen verjährt in zehn Jahren

Teilen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch gegen einen Berater innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der kombinierten Verträge verjährt (XI ZR 430/16 vom 16.05.2017). Die fehlerhafte Beratung durch die Bank bliebt daher von Rechtsfolgen für die verklagte Bank. Diese konnte sich auf die Verjährung berufen. Zu Recht, meinte der Bundesgerichtshof.

Eine Augenärztin hatte ihre Praxis mit einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung finanziert. Die Tilgung sollte also durch die Auszahlung der Kapitallebensversicherung erfolgen. Das Risiko, dass die erwartete Zahlung durch die Lebensversicherung aufgrund niedriger Renditen nicht ausreichen könnte, wurde der Augenärztin durch die Bank verschwiegen. Bei Fälligkeit fehlten daher ca. 40.000 €. Der Bundesgerichtshof meinte das die zehnjährige Verjährung ab Zeichnung der Verträge läuft. Trotz eines glasklaren Anspruchs auf Schadenersatz wegen Beratungsverschulden war es dann zu spät….

1 Komment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

NATO-Gipfel in der Türkei: Kritik unerwünscht, Fassaden erwünscht

Knapp zwei Wochen vor dem NATO-Gipfel in Ankara läuft in der Türkei...

Allgemeines

WM Spiele heute Abend

Die Gruppenphase nimmt langsam Fahrt auf, und heute stehen zwei spannende Duelle...

Allgemeines

Flamingos gegen Beton – Albaniens neuer Nationalsport

Noch vor einem Jahr schwebte Albaniens Premier Edi Rama wie ein politischer...

Allgemeines

Und dann hast du bald kein Personal mehr

Zank über Drogentests in französischen Ministerien Frankreich verschärft den Kampf gegen Drogen...