Startseite Allgemeines Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 8. Oktober 2018

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 4. Juni 2018 den Vertrag vom 24./26. Januar 2018 genehmigt, durch den die AXA ART Versicherung AG, Zürich, einen Versicherungsbestand auf die AXA ART Versicherung AG, Köln, mit der schweizerischen Niederlassung, übertragen hat.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA ART Versicherung AG
Affolternstraße 42
8050 Zürich

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

AXA ART Versicherung AG
Colonia-Allee 10 – 20 (5077)
51067 Köln

Bonn, den 8. Oktober 2018

VA 44 – I 5000 – 5077 – 2017/0004

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Sieben einfache Tricks: So lässt sich das Gehirn beim gesunden Essen austricksen

Viele Menschen glauben, sie würden ihre Essensentscheidungen bewusst treffen. Tatsächlich werden Geschmack,...

Allgemeines

Serena Williams kehrt zurück – offenbar war ihr zu Hause langweilig

Nach 1.375 Tagen ohne Profitennis hat Serena Williams bei ihrem Comeback im...

Allgemeines

BaFin greift bei Instinet Germany GmbH durch – Was bedeuten die festgestellten Mängel für den Finanzmarkt?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Instinet Germany GmbH mit...

Allgemeines

Messi meldet sich zurück – und rettet die Welt fast im Alleingang

Argentinien hat im letzten Test vor der WM 2026 eindrucksvoll bewiesen: Man...